20.07.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Keiner soll sagen, dass sie nicht bekannt war – die Gehälterentwicklung und Gehaltsplanung in Unternehmen, und zwar mitarbeitergenau, tariflich, außertariflich und nach Lohngruppen.
Das Lehrbuch von Mark Fudalla / Christian Wöste, im Jahr 2004 erstmals erschienen, liegt in der fünften Auflage vor.
20.07.23 - Gehaltsdefinitionen klar und effizient abwickeln – mit voller Kostentransparenz
Keiner soll sagen, dass sie nicht bekannt war – die Gehälterentwicklung und Gehaltsplanung in Unternehmen, und zwar mitarbeitergenau, tariflich, außertariflich und nach Lohngruppen. Exakt dafür stellt Qvantum jetzt eine neue Funktion vor. Der Vorteil der softwaregestützten Abbildung der Gehaltsgespräche inklusive Gehaltsdefinition liegt darin, dass Unternehmen zusätzlich zur dynamischen und agilen Personalkostenplanung ab sofort die Plandaten auch in echte Maßnahmen überführen können. HR, HR-Controlling oder die Fachabteilungen planen im ersten Schritt die Personalkosten. In einem weiteren Schritt ermittelt das System automatisch eine Hochrechnung in der Gesamtkostenplanung, noch bevor Gehaltsveränderungen aus den Plänen effektiv wirksam werden und damit rechtsverbindlich sind.
20.07.23 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) veröffentlicht. Die Entscheidung steht im Schatten eines bereits im September 2022 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EUGH), das dieses Gesetz bereits als nicht mit EU-Recht vereinbar bewertet hat. Das BVerfG hat nun die Position des EuGH mit weiteren Nachweisen in voller Position übernommen und die Verfassungswidrigkeit defacto bestätigt. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung würde zu einer präventiven Erfassung sämtlicher Kommunikationsdaten – Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen inklusive Standortinformationen – der Bürger und damit zu einem Eingriff in ihre Grundrechte führen. Experten beklagen dabei eine Art "Generalverdacht" gegen die eigenen Bürger, die einen wesentlichen Grundsatz des deutschen Rechtssystems – die Unschuldsvermutung – außer Kraft setzt.
20.07.23 - Buchbesprechung: Doppelte Buchführung in der Kommunalverwaltung
Das Lehrbuch von Mark Fudalla / Christian Wöste, im Jahr 2004 erstmals erschienen, liegt in der fünften Auflage vor. Es versteht sich "als Einstiegshilfe für (kommende) Doppik-Anwender in Kommunen" (S. V). Gegenüber der vierten Auflage wurde es gründlich überarbeitet, insbesondere wurden die Rechtsvorschriften aktualisiert. Der Text des Lehrbuches umfasst 180 Seiten. Weitere 57 Seiten entfallen auf Aufgaben mit Lösungen. Auf 90 Seiten Anlagen sind die wichtigsten Rechtsvorschriften abgedruckt. Auf erläuternde Fußnoten wird verzichtet. Im Textteil werden einleitend (sehr knapp) die Ziele der Reform und die Aufgaben und Anforderungen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens behandelt (Abschnitte 1 und 3). Die weiteren Ausführungen haben zwei Schwerpunkte.
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