21.08.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
"Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt
aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren.
Geschäftsführerende haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt.
21.08.23 - ESG und Compliance: Überwachung der Nachhaltigkeitsstrategie und der Greenwashing-Risiken
"Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt
aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, ein Grundverständnis dafür zu entwickeln, ob und wie sich die Compliance-Funktion durch die Diskurse um Nachhaltigkeit und ESG verändert. Zu diesem Zweck enthält Abschnitt 2 einen Überblick über die regulatorischen Bedingungen. Abschnitt 3 widmet sich dem Thema Greenwashing. Dieser Begriff legt den Fokus auf das "E" (Environment) der ESG-Themenfelder, allerdings sind auch die Begriffe Social Washing und Governance Washing mittlerweile durchaus geläufig. Abschnitt 4 prüft die Auswirkungen von ESG auf das Compliance-Management-System (CMS).
21.08.23 - Compliance-Management-Systeme auch in KMU: Verpflichtung für den Mittelstand und bei inhabergeführten Unternehmen
Geschäftsführerende haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt. Es gibt zwar keine originäre gesetzliche Pflicht für Geschäftsführende, ein Compliance-Management-System (CMS) zu implementieren. Doch aus der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsführenden leitet die Rechtsprechung ab: Das Management muss eine interne Organisationsstruktur im Unternehmen schaffen, die Rechtmäßigkeit und Effizienz des Handelns gewährleistet. Dazu gehört, dass Geschäftsleitende jederzeit Überblick über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft haben.
21.08.23 - Aufsichtsratskompetenzen: Anforderungen in öffentlichen Unternehmen
Den gewachsenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen kann nur durch spürbaren Kompetenzaufbau begegnet werden. Vermehrt wird daher eine Nominierung der Aufsichtsräte anhand von klar definierten Anforderungsprofilen gefordert. Allerdings kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied den gestiegenen Anforderungen allein nicht gerecht werden. Der folgende Beitrag liefert empirische Befunde, in denen Typologien von Aufsichtsratskompetenzen aufgezeigt werden, die als wünschenswert erachtet werden. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an Aufsichtsräte in öffentlichen Unternehmen spürbar gestiegen. Dieser Meinung sind 78 Prozent der Mitglieder aus Aufsichtsrat und Geschäftsführung aus der Kienbaum Studienreihe "Kamingespräche für öffentliche Unternehmen".
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