24.03.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will im Rahmen ihres risikobasierten Ansatzes in diesem Jahr mindestens fünf Lebensversicherungsunternehmen prüfen.
Vor dem Europäischen Gerichtshof fand am 17. Januar 2023, die mündliche Verhandlung in dem Verfahren "Deutsche Wohnen" (C-807/21) statt.




24.03.23 - Heuking gewinnt Krypto- und Compliance-Experten Johannes Blassl als Equity Partner
Zum 15. Januar 2023 verstärkt Dr. Dr. Johannes Blassl als Equity Partner bei Heuking das Frankfurter Büro. Der Krypto- und Compliance-Experte kommt von Ernst & Young Law, dort war er als Senior Manager im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Johannes Blassl (37) berät Banken und Unternehmen in kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt beim Einsatz der Blockchain-Technologie im Finanzmarkt. Daneben betreut er Unternehmen in allen Compliance-relevanten Rechtsfragen, insbesondere bei größeren grenzüberschreitenden Transaktionen. Seine Anwaltskarriere startete Blassl 2016 bei GSK Stockmann in Frankfurt. Dort war er vor seinem Wechsel zu Ernst & Young Law bis Anfang 2020 tätig, zuletzt als Senior Associate. Unter anderem begleitet der Rechtsanwalt dort ab 2018 die erste blockchainbasierte Wertpapiertransaktion zwischen Continental, Siemens und der Commerzbank.

24.03.23 - Europäischer Gerichtshof verhandelte Grundsatzfrage zur Sanktionierung von Datenschutzverstößen von Unternehmen
Vor dem Europäischen Gerichtshof fand am 17. Januar 2023, die mündliche Verhandlung in dem Verfahren "Deutsche Wohnen" (C-807/21) statt. Hintergrund ist ein Bußgeld der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen wegen der ausufernden Speicherung von Mieterdaten. Vor dem EuGH geht es nun um die Grundsatzfrage, ob eine ein Unternehmen betreibende juristische Person in Deutschland nach den Grundsätzen des EU-Rechts unmittelbar für Datenschutzverstöße nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sanktioniert werden kann, ohne dass eine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen und identifizierten Leitungsperson festgestellt werden muss. Solche Vorgaben sind der DSGVO fremd.

24.03.23 - Provisionen beim Abschluss von Restschuld- und Risikolebensversicherungen und Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will im Rahmen ihres risikobasierten Ansatzes in diesem Jahr mindestens fünf Lebensversicherungsunternehmen prüfen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mit, die nach der Überprüfung von Anbietern mit vermeintlich zu hohen Effektivkosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten gefragt hatte. Die Regierung erläutert in der Antwort den sogenannten Provisionsdeckel beim Abschluss von Versicherungen und insbesondere bei sogenannten Restschuldversicherungen.


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