24.04.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22) , dass der Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet.
Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
24.04.23 - Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für Affiliate-Partner
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22) , dass der Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet, wenn dieser im Rahmen eines eigenen Produkt- oder Dienstleistungsangebots tätig geworden ist und es deshalb an einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs des Betreibers des Affiliate-Programms fehlt. Die Klägerin ist eine Matratzenherstellerin. Die Beklagten sind Gesellschaften der Amazon-Gruppe und in unterschiedlichen Funktionen am Betrieb der Online-Verkaufsplattform "Amazon" beteiligt. Im Rahmen des von der Beklagten zu 1 betriebenen Amazon-Partnerprogramms steht es Dritten, sogenannten Affiliates, frei, auf der eigenen Webseite Links auf Angebote der Verkaufsplattform zu setzen.
24.04.23 - Online-Händler haften nicht für Partnerseiten
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision. Im vorliegenden Fall hat der Kläger, ein Matratzen-Händler, beanstandet, dass solche Links sich auch in gefälschten Testberichten oder unseriösen Produkttipps finden und verlangte, dass der Online-Händler für die problematischen Inhalte haften solle. Dem hat der BGH nun eine Absage erteilt.
24.04.23 - VDE und Konsortialpartner erarbeiten Verfahren für die Identifizierung von Produktfälschungen
Die deutsche Volkswirtschaft erleidet über 50 Milliarden Euro Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie pro Jahr. 97 Prozent der erfassten Plagiate stuften die EU-Marktaufsichtsbehörden als Waren mit ernsthaften Risiken ein. Produktions- und Logistikunternehmen sind machtlos gegen Plagiate: Weltweit gibt es keinen branchen- und grenzübergreifenden Lösungsansatz für die Verifizierung von Produkt-Identitäten. "Ebenso gibt es kein global anerkanntes Verfahren, mit dem Unternehmen Produktfälschungen erkennen können, ohne dass dafür Informationen zu Lieferketten und -volumina offengelegt werden müssen. Diese Lücke schließt nun das Projekt SPOQ", erklärt Stefanie Hildebrandt, Projektleiterin Technik und Innovation im VDE.
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