01.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Umsetzung der NIS2 wird erstmalig für etwa 30.000 deutsche Unternehmen schärfere Anforderungen an das Risikomanagement mit sich bringen.
Bei der zweiten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum von der Bundesregierung eingebrachten Wachstumschancengesetz standen die Doppelbesteuerung der Renten und die erhöhten steuerlichen Abschreibungen beim Kauf von Wohnimmobilien im Fokus.
01.02.24 - Vorbereitung auf NIS2: Risikomanagement braucht Monitoring
Die Umsetzung der NIS2 wird erstmalig für etwa 30.000 deutsche Unternehmen schärfere Anforderungen an das Risikomanagement mit sich bringen. Dies beinhaltet klare Verantwortlichkeiten, konzentriert sich aber vor allem auf die Implementierung technischer Maßnahmen wie das Überwachen von Gefahrenlagen in der Unternehmens-IT. Das Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Cyberangriffen und die Möglichkeit einer schnellen Reaktion. Dies erfordert die automatisierte Überwachung der IT-Infrastruktur sowie eine automatische Meldekette bis zum BSI, um Bedrohungen zügig zu begegnen.
01.02.24 - Vergaberechtliche Vorschriften an EU-Recht angepasst
Mit einer Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften werden die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) an die entsprechende europäische Durchführungsverordnung angepasst. Konkret geht es hierbei um die Einführung neuer elektronischer Standardformulare ("eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen.
01.02.24 - Der Gesetzgeber hat sich für einen langfristigen Übergang entschieden, um auch in der Phase des Wechsels die doppelte Besteuerung zu vermeiden
Bei der zweiten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum von der Bundesregierung eingebrachten Wachstumschancengesetz standen die Doppelbesteuerung der Renten und die erhöhten steuerlichen Abschreibungen beim Kauf von Wohnimmobilien im Fokus. Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor. In der zweiten Anhörung sollten jene im Fokus stehen, die nicht primär der steuerlichen Entlastung von Unternehmen dienen. Die mögliche doppelte Besteuerung von Renten ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 beschlossen hat, die Besteuerung der Renten auf eine nachgelagerte Besteuerung umzustellen. Demnach sollen Renten künftig verstärkt der Einkommensteuer unterliegen. Einzahlungen in die Rentenkasse während des Erwerbslebens hingegen sollen künftig nicht mehr versteuert werden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
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