02.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


ChatGPT und Co. sind tolle Helferlein am Arbeitsplatz – und ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Unternehmen und Mitarbeiter sollten sich deshalb zweimal überlegen, welche Aufgaben sie ChatGPT und Co. übertragen.
Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind die durch die 11. GWB-Novelle vorgesehenen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten.



02.02.24 - Diese ChatGPT-Aktionen sollte man sich am Arbeitsplatz besser verkneifen
ChatGPT und Co. sind tolle Helferlein am Arbeitsplatz – und ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Unternehmen und Mitarbeiter sollten sich deshalb zweimal überlegen, welche Aufgaben sie ChatGPT und Co. übertragen. Forcepoint erläutert, wofür sie generative KI-Tools bei der Arbeit besser nicht nutzen sollten. Fragen beantworten, Texte schreiben und sogar Quellcode erstellen: Generative KI-Tools wie ChatGPT, Bard und Copilot haben erstaunliche Fähigkeiten und erfreuen sich auch am Arbeitsplatz großer Beliebtheit. Kein Wunder, denn sie erleichtern die Arbeit und können für einen pünktlichen Feierabend sorgen. Was vielen nicht bewusst ist: Diese Tools stellen ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Ihre Anbieter verwenden nämlich nicht nur Informationen, die im Internet frei verfügbar sind, um ihre KI-Modelle zu trainieren und den Output der Tools zu erzeugen, sondern auch die Eingaben der Nutzer. Daten, die man selbst eingibt, könnten so den Weg in die Antworten anderer Nutzer finden.

02.02.24 - Arbeit und juristische Bewertungen einzelner Beiträge in den sozialen Netzen durch die Bundesregierung in Gestalt der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im Bundeskriminalamt
Um die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" im Bundeskriminalamt (ZMI BKA) geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Danach wurden der Meldestelle bis Ende September dieses Jahres insgesamt knapp 13.730 Meldungen übermittelt. Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sind soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland seit dem 1. Februar 2022 nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, "bestimmte Inhalte, die ihnen in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die sie als rechtswidrig einordnen, dem BKA zu übermitteln". Zur Entgegenahme dieser Meldungen habe das BKA die ZMI BKA eingerichtet. In der Praxis seien dem BKA allerdings von den Telemediendiensteanbietern bislang noch keine entsprechenden Meldungen übermittelt worden.

02.02.24 - Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (11. GWB-Novelle)
Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind die durch die 11. GWB-Novelle vorgesehenen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die Erweiterung der Befugnisse des Bundeskartellamts um Abhilfemaßnahmen im Anschluss an eine Sektoruntersuchung. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die 11. GWB-Novelle ermöglicht es dem Bundeskartellamt, erhebliche und dauerhafte Störungen des Wettbewerbs auch ohne nachgewiesenen Rechtsverstoß anzugehen. Die Novelle erweitert damit unser Instrumentarium. Dabei sind die Hürden für die im Gesetz vorgesehenen Einzelmaßnahmen hoch. Die entsprechenden Verfahren werden aufwändig sein. Dies gilt in besonderem Maße für die als ultima ratio vorgesehene Entflechtung. Wir hoffen daher sehr, dass das Bundeskartellamt die in der 11. GWB-Novelle vorgesehenen Ressourcen erhält, auch vor dem Hintergrund der im Übrigen gewachsenen Zuständigkeiten des Amtes."


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