04.10.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung teilt nicht die Bedenken, die hinsichtlich Datensicherheit und Datentransparenz im Zusammenhang mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte unter anderem vom Deutschen Bauernverband geäußert worden sind.
Mit Urteil vom 12.03.2024 – IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.



04.10.24 - Folgen der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Die Deutsche Bundesregierung teilt nicht die Bedenken, die hinsichtlich Datensicherheit und Datentransparenz im Zusammenhang mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte unter anderem vom Deutschen Bauernverband geäußert worden sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11863) der AfD-Fraktion hervor. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Verordnung stünden im Einklang mit dem Unionsrecht über den Schutz personenbezogener Daten.

04.10.24 - Bundesfinanzhof (BFH) klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
Mit Urteil vom 12.03.2024 – IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden. Im vom BFH entschiedenen Verfahren verlangte ein Steuerpflichtiger zunächst gegenüber dem Finanzamt (FA) die Zurverfügungstellung (elektronischer) Kopien von Verwaltungsakten mit den ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Das FA kam diesem Begehren nicht nach. Auch das Finanzgericht (FG) sah keine rechtliche Grundlage für einen entsprechenden Anspruch. Der BFH hat nun klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger vom FA grundsätzlich Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann. Dies gilt ungeachtet der Art der Aktenführung, der Art der Dokumente oder der Form der Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung. Auch ist der Auskunftsanspruch nicht davon abhängig, für welche Steuerart die Datenverarbeitung erfolgt. Grundsätzlich ist der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch darauf beschränkt, dass der Steuerpflichtige darüber informiert wird, welche ihn betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

04.10.24 - "Traffiqx Invoice API": Verpflichtende eRechnung keine Herausforderung für Softwarehersteller mehr
Mit der neuen "Traffiqx Invoice API" reagiert das größte deutsche Provider-Netzwerk für den Austausch von elektronischen Transaktionsdokumenten auf die Anforderungen, die mit der ab 2025 verpflichtenden eRechnung für B2B-Geschäfte einhergehen. Anstatt jeweils eigene Schnittstellen und Anbindungsmöglichkeiten für ihre Produkte bereitzustellen, können Softwareanbieter jeglicher Branchen auf die Invoice-API von Traffiqx setzen. Mit der Komponente ist es möglich, eRechnungs-Funktionen in unterschiedliche Softwareanwendungen zu integrieren, selbst wenn diese nicht explizit für eInvoicing vorbereitet sind. Für die Hersteller dieser Anwendungen bedeutet das eine immense Einsparung von Programmier- und Administrationsaufwand. Deren Kunden profitieren von der hürdenlosen Einbindung aller rechnungsrelevanten Transaktionen in ihre gewohnte Softwareumgebung.


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