02.10.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte.
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.



02.10.24 - Bericht über Vernehmung eines Zwangsarbeiters einer Betrugs-Fabrik aus Bangladesch in Bamberg
Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden. Um sich für die Ermittlungen noch besser zu rüsten, arbeiten die bayerischen Cybercrime-Spezialisten künftig noch enger mit INTERPOL zusammen, einem zentralen Akteur der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit. Prof. Dr. Jürgen Stock, Generalsekretär von INTERPOL und der bayerische Justizminister Georg Eisenreich haben eine Kooperationsvereinbarung im Münchner Justizpalast unterzeichnet. Eisenreich: "Cyberkriminalität macht vor Ländergrenzen nicht Halt. Die Täter agieren sehr häufig aus dem Ausland. Fast alle Verfahren der ZCB haben daher internationale Bezüge. Zudem zeichnet sich im Internet der Zukunft eine Vielzahl neuer Kriminalitätsformen ab. Deshalb freue ich mich, dass wir unsere bereits erfolgreiche Zusammenarbeit mit INTERPOL für die Zukunft weiter stärken."

02.10.24 - GlaxoSmithKline darf Rechte an COVID- und Grippeimpfstoffen von CureVac erwerben
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche. CureVac ist ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Hauptsitz in Tübingen, das eine neue Klasse von mRNA-basierten Arzneimitteln entwickelt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auf Übernahmen, die die Pharma-Forschung betreffen, müssen wir einen genauen Blick werfen. Gerade in der Impfstoffentwicklung ist der Schutz des Innovationswettbewerbs für die Patientinnen und Patienten unverzichtbar. Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass sich sowohl im Bereich der COVID- als auch der Grippeimpfstoffe eine Vielzahl an Präparaten mit unterschiedlichen Wirkmechanismen in der Entwicklung befinden. Auch nach der Übernahme bleibt die Vielfalt der Forschungslandschaft erhalten."

02.10.24 - Zum Nachteil des Jobcenters: Verurteilungen von zwei Angeklagten u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges rechtskräftig
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Angeklagten des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in acht Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie seinen Bruder des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in sechs Fällen und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, beide Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt sowie die Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner angeordnet. Einen weiteren Bruder hat das Landgericht der Geldwäsche schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt sowie die Einziehung eines Grundstücks angeordnet. Alle drei Angeklagten haben sich mit ihren auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen gegen die Verurteilungen gewandt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsmittel der beiden Brüder gegen die Verurteilungen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges und gefährlicher Körperverletzung als unbegründet verworfen (Beschluss vom 16. Mai 2024 - 3 StR 379/23). Auf die Revision des weiteren Bruders gegen seine Verurteilung wegen Geldwäsche hat der Senat den Strafausspruch und die Einziehungsentscheidung aufgehoben und die Revision im Übrigen als unbegründet verworfen.


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