01.10.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz.
Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden.


01.10.24 - Wie sich Künstliche Intelligenz einsetzen lässt, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen
Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen. Wie KI im Unternehmen datenschutzkonform genutzt werden kann und welche Rechtsvorschriften es zu beachten gilt, das beleuchtet ein neuer Praxisleitfaden "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" des Digitalverbands Bitkom, der ab sofort kostenlos zum Download bereitsteht. "Beim KI-Einsatz herrscht derzeit noch viel Unsicherheit. Damit Deutschland bei Künstlicher Intelligenz nicht ins Hintertreffen gerät, braucht es vor allem mehr Klarheit und Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

01.08.24 - Ein ESRS-konformer CSRD-Bericht kann für die Erstellung bis zu einem Jahr benötigen
"Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ‒ darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen. Der Hintergrund dieser Berichtspflicht ist durchaus sinnvoll und notwendig, so wie es auch beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Fall ist. Durch ein Mehr an Transparenz soll dem so genannten "Greenwashing" durch Unternehmen entgegengewirkt und gleichzeitig nachweisbares nachhaltiges Handeln gefördert werden. Nachhaltigkeitsberichtserstattung wird auf eine Ebene gestellt mit Finanzberichterstattung. Dabei sollen mögliche Schäden an Mensch und Umwelt innerhalb der kompletten Wertschöpfungskette vermieden werden, und auch mit Nachhaltigkeitsthemen verbundene finanzielle Risiken für das Unternehmen. So fordert und fördert das Gesetz nachhaltige Praktiken.

01.08.24 - Steuerfragen im Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft 2024 in Deutschland
Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke. Die Fußballeuropameisterschaft hat ihren Austragungsort 2024 in Deutschland, weshalb hierzulande die Spiele zwischen den Nationalmannschaften durch die Union Europäischer Fußballverbände (UEFA), den Deutschen Fußball Bund (DFB) und deren Firmen EM 2024 GmbH und EURO 2024 GmbH veranstaltet werden. Durch die Zuschauer in den Stadien, bei den Public-Viewing-Veranstaltungen und durch den Verkauf der Lizenzen der Übertragungsrechte erwartet die UEFA Gewinne von etwa 1,7 Mrd. Euro und hat gleichzeitig das Versprechen der Bundesregierung, nur minimale Steuersummen zu zahlen.


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