04.12.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus.
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zum Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geäußert.



04.12.24 - Umsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren. "Die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Systems für die transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen an die Verwaltung (elektronisches Meldesystem)", führt die Bundesregierung weiter aus. Gemeinsam mit den Ländern, die nach Artikel 108 des Grundgesetzes für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig seien, arbeite die Bundesregierung mit hoher Priorität an einem Konzept für die Einführung eines entsprechenden Meldesystems. Ziel sei es, ein einheitliches System für die Meldung von nationalen Umsätzen und solchen aus dem EU-Binnenmarkt einzurichten.

04.12.24 - Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zum Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geäußert. Um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln kurz- und langfristig zu stärken, enthalte das Gesetz viele Regelungen zu Festbeträgen und Rabattverträgen sowie weitere Regelungen mit einem Schwerpunkt auf der Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln.

04.12.24 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor. Es werden Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV), im Raumordnungsgesetz (ROG), im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vorgenommen.


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