03.12.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren (Urteile vom 11. September 2024 - I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23) entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt.
Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.
03.12.24 - Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren (Urteile vom 11. September 2024 - I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23) entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt. Sachverhalt: Die Klägerin ist ein von einem Berufsfotografen gegründetes Unternehmen, das von dem Fotografen angefertigte Lichtbilder als Fototapeten vermarktet. Die Beklagte im Verfahren I ZR 139/23 erwarb über eine Internetseite eine Fototapete, auf der eine Fotografie abgedruckt ist, an der die Klägerin Rechte beansprucht. Die Beklagte ließ die Tapete an einer Wand in ihrem Haus anbringen. Die Tapete war in mehreren Videobeiträgen auf ihrem Facebook-Auftritt im Hintergrund zu sehen. Die Beklagte im Verfahren I ZR 140/23 betreibt eine Web- und Medienagentur. Sie stellte ein Bildschirmfoto der von ihr gestalteten Internetseite eines Tenniscenters auf ihrer eigenen Internetseite ein. Auf dem Bildschirmfoto ist der Gastraum des Tenniscenters mit einer Fototapete zu sehen, an deren Bildmotiv die Klägerin die Urheberrechte beansprucht.
03.12.24 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Mit dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf plant die Bundesregierung, "den Tierschutz umfassend zu stärken". Zu den wesentlichen Änderungen zählt im Haustierbereich das Verbot von sogenannten Qualzuchten. Die seit langem bestehenden Regeln zur Qualzucht, die bereits 1986 eingeführt und 2013 konkretisiert wurden, werden um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt. Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen. Damit werde der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer gestärkt. Das Züchten gesunder Tiere bleibe erlaubt, es gehe nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen wie dem Dackel oder der Perserkatze.
03.12.24 - Sozialverband VdK kämpft seit langem für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), weitere Verzögerungen sind nicht nachvollziehbar
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich auf dem Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen am Dienstagabend für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ausgesprochen. Noch wird die Verbändeanhörung aber durch das Bundesjustizministerium blockiert. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Die BGG-Novellierung ist überfällig und muss jetzt endlich kommen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Bundesjustizministerium die Reform immer noch verzögert. Der VdK setzt sich seit Jahren mit Stellungnahmen, Aktionen und Gesprächen dafür ein, dass private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, also beispielsweise Geschäfte, Kinos und Arztpraxen, zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Das würde nicht nur Menschen mit Behinderung das Leben erleichtern, sondern auch älteren Menschen oder Familien mit Kinderwagen. Barrierefreiheit sollte kein Sonderwunsch sein, sondern eine Selbstverständlichkeit."
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