11.12.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bürokratie ist weiter in aller Munde. So wurde am 26.9.24 das vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet.
Fragen, was Arbeitgeber und Führungskräfte dürfen und was nicht, stellen sich regelmäßig für HR, Legal, Compliance und Datenschutz.



11.12.24 - Editorial: Scheitern nach Vorschrift durch Legalität ohne Legitimität - Teil 2
Bürokratie ist weiter in aller Munde. So wurde am 26.9.24 das vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Hier zeichnet sich aber ab, dass der Wunsch, Vater des Gedanken ist. K.-H. Röhl vom Institut der deutschen Wirtschaft zufolge ist das Gesetz ein eher kleiner Schritt: "Ein bisschen mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein ist es schon, aber auch nicht der große Befreiungsschlag" (WDR, 26.09.2024).

11.12.24 - Compliance-Reifegradanalyse: Instrument zur Steuerung und Überwachung eines effizienten konzernweiten Compliance-Management-Systems
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich rnit der Verantwortung der Konzernmutter für ein gruppenweites Compliance-Management-System (CMS) und den Herausforderungen bei der Ausgestaltung solcher Systeme. Als mögliche Lösung wird ein Reifegradmodell vorgestellt, mit dem die Konzernmutter die Umsetzung der Konzernvorgaben steuern und verursachen kann. Nicht zuletzt aufgrund verschiedener publik gewordener Compliance-Verstöße namhafter Konzerne stellt sich die Frage, inwiefern Konzernmütter und deren Vorstandsmitglieder für Verfehlungen in nachgelagerten Tochter- oder Enkelgesellschaften haften, und daraus resultierend, wie ein GMS aussehen kann, welches diesen Umständen gerecht wird.

11.12.24 - Was Arbeitgeber & Führungskräfte dürfen und was nicht
Fragen, was Arbeitgeber und Führungskräfte dürfen und was nicht, stellen sich regelmäßig für HR, Legal, Compliance und Datenschutz. Hier soll ein Überblick typischer Konstellationen aus der Praxis für die Praxis anhand neuer Rechtsprechung zur Orientierung gegeben werden. Grundlage ist die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, das Hausrecht sowie das Direktionsrecht, mit dem das Arbeitsverhältnis im Tagesgeschäft operationalisiert wird mit der Anweisung wer macht wann was wo wie und mit wem. Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d.h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht AGG diskriminierend oder willkürlich schikanös verhalten darf, sondern objektive, sachliche Gründe benötigt.


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