13.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen.
Die EU-Kommission hat den Bericht "Protecting competition in a changing world" vorgelegt. Der Bericht behandelt die Frage, wie sich die Wettbewerbsbedingungen in der EU in den letzten 20 bis 25 Jahren entwickelt haben.



13.09.24 - Abmahnung und Freistellung einer ungeimpften Pflegekraft
Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt. Der Beklagte betreibt ein Altenpflegeheim. Die Klägerin ist bei ihm seit 2007 als Altenpflegerin beschäftigt. Sie ließ sich nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen und legte dem Beklagten entgegen der gesetzlichen Vorgabe weder einen Impfnachweis noch einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden könne, vor. Der Beklagte erteilte ihr deshalb eine Abmahnung und stellte sie ab dem 16. März 2022 bis auf Widerruf ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit frei. Vom 21. bis zum 31. März 2022 war die Klägerin außerdem infolge einer Corona-Infektion arbeitsunfähig krank.

13.09.24 - Neuer EU-Bericht: Rückenwind für Wettbewerbsdurchsetzung in Deutschland
Die EU-Kommission hat den Bericht "Protecting competition in a changing world" vorgelegt. Der Bericht behandelt die Frage, wie sich die Wettbewerbsbedingungen in der EU in den letzten 20 bis 25 Jahren entwickelt haben. Ein besonderes Augenmerk gilt ökonomischen Größen wie Preisen, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum. Für Deutschland ergibt sich eine tendenziell geringere Marktkonzentration als in anderen EU-Staaten. Die vorteilhafteren Wettbewerbsbedingungen gehen in den analysierten Branchen mit niedrigeren Preisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher einher. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Für die Wettbewerbsdurchsetzung in Deutschland ist der Bericht Bestätigung unserer Arbeit und Rückenwind zugleich. Die Kommission hat mit Bedacht die Studienlage ausgewertet und wichtige Befunde präsentiert. Auch wenn die Fragen nach Kausalität stets Unsicherheiten birgt, ist die Tendenz klar: Die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Volkswirtschaft als Ganzes profitieren von wettbewerblichen Strukturen und das in hohem Maße."

13.09.24 - CMDI-Review: Fortschritte erzielt, aber Harmonisierung bleibt Herausforderung
Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Positiv zu bewerten ist, dass die Vorrangstellung der Sicherungssysteme in der Gläubigerhierarchie beibehalten und die Verwendung der Einlagensicherungsmittel in der Abwicklung stark eingeschränkt werden soll. Diese Aspekte sind entscheidend für die Finanzierungssicherheit der Sicherungssysteme und damit auch das Vertrauen der Sparer. Zudem sieht der Vorschlag lediglich eine moderate Erweiterung des Anwendungsbereichs des Abwicklungsregimes auf kleinere und mittlere Banken vor. Eine umfassendere Ausweitung, wie von der Kommission gefordert, hätte vor allem für kleine und mittlere Banken erhebliche finanzielle und administrative Belastungen ohne echten Mehrwert bedeutet.

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