16.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben.
Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet.



16.09.24 - Handlungsbedarf bei asiatischen Onlineanbietern
Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit zwar keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben. Allerdings sei erkannt worden, dass bei den genannten Online-Angeboten "in der Praxis Herausforderungen bei der Durchsetzung verschiedener Rechtsakte bestehen". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Bundesregierung habe in den letzten Monaten verstärkt die Auswirkungen von Online-Marktplätzen auf deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller und Händler beobachtet. Dazu hätten seitens der Bundesministerien diverse Gespräche unter anderem mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Handelsverband Deutschland, dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, dem Bundesverband Onlinehandel und dem Verband für Fertigwarenimporteure stattgefunden.

16.09.24 - Bis 2030 soll jeder der drei etablierten Netzbetreiber 99,5 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands versorgen
Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet. Die zeitliche Befristung bis Ende 2030 ist dabei ein guter Kompromiss. Die weitere Einschränkung, dass das überragende öffentliche Interesse in Bezug auf den Naturschutz nur für neue Mobilfunkanlagen in Regionen ohne ausreichende Versorgung gelten soll, lässt sich dagegen sachlich nicht rechtfertigen."

16.09.34 - Was bedeutet SSM? - Nur stabile Banken überleben im internationalen Wettbewerb
Die Abkürzung "SSM" steht für "Single Supervisory Mechanism" – auf Deutsch: einheitlicher Aufsichtsmechanismus. Gemeint ist das System der Bankenaufsicht in Europa, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder besteht. Der SSM wurde am 4. November 2014 mit dem Ziel gegründet, die uneinheitliche Aufsicht über die Banken der Eurozone einheitlich zu machen. Die Finanz- und Staatsschuldenkrise ab 2007 hatte gezeigt, dass Risiken in den Finanzmärkten nicht an den Landesgrenzen Halt machen und eine zersplitterte Aufsicht nur begrenzt reagieren kann. Der SSM ist somit ein wichtiger Meilenstein einer Bankenunion, die sich die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität im Euroraum. Zehn Jahre nach seiner Gründung hat der SSM sein wichtigstes Ziel erreicht: Die europäischen Banken sind stabil und sicher. Und: Die Aufsicht ist in vielen Bereichen harmonisiert, was im Krisenfall ein koordiniertes Vorgehen ermöglicht.


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