17.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH.
Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen.



17.09.24 - Gutachten konzentriert sich auf die Bereiche Deutsche Bahn sowie die Versorgung mit Fernwärme
Das 25. Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2024 liegt nun als Unterrichtung der Bundesregierung vor. Das Gremium konzentriert sich in dem Gutachten vor allem auf die Bereiche Deutsche Bahn sowie die Versorgung mit Fernwärme. In ihrem Fazit kommen die Experten zu dem Schluss, dass die "Steuerung der Deutschen Bahn stärker auf die Kundenzufriedenheit ausgerichtet werden" sollte. Der derzeitige schlechte Zustand des Eisenbahnnetzes und die Negativrekorde bei der Pünktlichkeit und der Kundenzufriedenheit zeigten deutlich, dass die bisherigen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente nicht ausreichend seien, um für einen qualitativ hochwertigen und verlässlichen Zugverkehr zugunsten der Reisenden und Verlader zu sorgen, heißt es in dem Gutachten.

17.09.24 - Cybersicherheit: Kabinett bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg
Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung – das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – beschlossen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Cyberangriffe verursachen massive Schäden in der deutschen Wirtschaft. Allein im letzten Jahr summierten sie sich auf 148 Milliarden Euro. Der EU ist es mit der NIS2-Regelung gelungen, die Cybersicherheit zu stärken, ohne die Unternehmen durch zu viel Regulierung und Bürokratie übermäßig zu belasten. In Deutschland jedoch fehlt den Unternehmen durch Verzögerungen in der Ressortabstimmung die dringend notwendige Rechtssicherheit. Jetzt schon ist klar, dass die vorgesehene Umsetzungsfrist im Oktober nicht mehr eingehalten werden kann. Umso wichtiger ist es, das Gesetz zügig umzusetzen und ein Inkrafttreten zumindest bis Anfang 2025 sicherzustellen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen außerdem Unterstützung, um festzustellen, ob und wie sie von dem Gesetz betroffen sind und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen."

17.09.24 - Bitkom und bvitg kritisieren Entwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz
Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein. Das kritisieren der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der Digitalverband Bitkom als Vertretungen führender IT-Anbieter im Gesundheitswesen. "Eine zentrale Institution zum Betrieb einer Telematik-Infrastruktur (TI) und zur Sicherstellung der Interoperabilität ist sinnvoll und notwendig. Allerdings stellt sich in einem marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftssystem wie dem unseren schon die Frage: Wo fängt die Regulierungszuständigkeit der zentralen Institution an, und vor allem, wo sollte sie enden? Durch den Gesetzesentwurf findet nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung statt. Zusätzlich werden auch marktwirtschaftliche Akteure gehindert, durch Kreativität optimale Lösungen und Mehrwerte für die Nutzenden entwickeln zu können", erläutert bvitg-Geschäftsführerin Melanie Wendling.


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