18.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Ende Juli 2024 passierte das Umsetzungsgesetzes für die NIS2 (NIS2UmsuCG), die Richtlinie zur Erhöhung der Informations- und Netzwerksicherheit, das Bundeskabinett.
Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft.
18.09.24 - Neue KI-Regulierung in allen EU-Staaten - Umsetzung darf nicht zur Hängepartie für Unternehmen werden
Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab. Die Umsetzung darf nicht zur Hängepartie für Unternehmen werden: Lange Rechtsunsicherheit, unklare Zuständigkeiten und aufwendig bürokratische Prozesse in der Umsetzung des AI Acts würden europäische KI-Innovation behindern. Ziel muss sein, den Einsatz von KI sowohl in Wirtschaft und Verwaltung als auch in der Gesellschaft konsequent voranzubringen. Das kann nur gelingen, wenn die Umsetzung bürokratiearm und praxisnah erfolgt."
18.09.24 - Studie zeigt, dass der AI Act der Europäischen Union besonders für die produzierende Industrie als Innovationsbremse (38 Prozent im Vergleich zu 32 Prozent im Branchendurchschnitt) gesehen wird
Die proAlpha-Studie "Deutscher Mittelstand im Regulierungskorsett" zeigt das Stimmungsbarometer unter 200 mittelständischen Unternehmen aus Deutschland zu den Auswirkungen sie betreffender aktueller sowie künftiger gesetzlicher Regulatorik – explizit auch zum AI Act- Auch wenn die überwiegende Mehrheit (68 Prozent) der mittelständischen Unternehmen in Deutschland das Korsett der nationalen und europäischen Regulatorik als zu eng geschnürt empfindet, geben 64 Prozent der befragten Mittelständler in Deutschland an, dass der von der Europäischen Union beschlossene AI Act – auch wenn ungenügend – ihnen zumindest einen Rahmen für ein gewisses Maß an Rechts- und Planungssicherheit bietet. Generell befürworten drei von vier (72 Prozent) der befragten Mittelständler mehr Pragmatismus anstatt politikgetriebener Moralisierung zugunsten der wirtschaftlichen Fortentwicklung. Vor allem kleinere Unternehmen sehen sich durch den EU AI Act bei ihren Innovationen ausgebremst. Das sagen zumindest 41 Prozent der befragten Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden im Vergleich zu den größeren mit bis zu 500 Mitarbeitenden (24 Prozent stimmen hier zu).
18.09.24 - Richtlinie zur Erhöhung der Informations- und Netzwerksicherheit
Ende Juli 2024 passierte das Umsetzungsgesetzes für die NIS2 (NIS2UmsuCG), die Richtlinie zur Erhöhung der Informations- und Netzwerksicherheit, das Bundeskabinett. Fast 30.000 Unternehmen aus den nun neu betroffenen Bereichen wie Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste, Abwasser- und Abfallwirtschaft, Hersteller bestimmter kritischer Produkte (z. B. Pharmazeutika, medizinische Geräte und Chemikalien), Hersteller von Lebensmitteln, Anbieter von digitalen Diensten wie Plattformen für soziale Netzwerke und Data-Center-Services, Luft- und Raumfahrt, Post- und Kurierdienste und die öffentliche Verwaltung sollten spätestens jetzt reagieren. Bei einem Sicherheitsvorfall müssen sie ab in Kraft treten eine erste Meldung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung übermitteln. Danach bleiben ihnen 72 Stunden, um einen detaillierten Bericht zu schicken. Unerlässlich für die Erstellung dieser Reports ist die Implementierung eines Information Security Management Systems (ISMS).
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