19.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind.
Die Bundesregierung nennt die novellierte europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) "einen wichtigen Baustein der europäischen Klimapolitik".



19.09.24 - Zugriffs-Zertifizierung ist keine einmalige Angelegenheit, sondern ein Prozess, der gut geplant sein will
Die Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet. Wenn die Belegschaft wächst und sich immer weiter ausdehnt, können sich die Zugriffsanforderungen im Handumdrehen ändern. Unternehmen müssen auf der Hut sein, dass sie ihren Mitarbeitern, externen Auftragnehmern, Prüfern oder Saisonarbeitern nicht überhastet zu viele Zugriffsrechte für die Erfüllung ihrer Aufgaben einräumen, die gar nicht erforderlich sind. Um ernsthafte Sicherheitsrisiken und versäumte Audits zu vermeiden, sollte jedes Unternehmen regelmäßige Zugriffs-Zertifizierungen durchführen. Dieser Artikel klärt, welche Bereiche im Unternehmen man hierbei besonders priorisieren sollte und welche Vorteile Zugriffs-Zertifizierungen IT-Sicherheitsverantwortlichen bieten können.

19.09.24 - Nationale Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie – EPBD
Die Bundesregierung nennt die novellierte europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) "einen wichtigen Baustein der europäischen Klimapolitik". Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Auf den europäischen Gebäudesektor entfielen 36 Prozent der energiebezogenen Treibhausgasemissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs der Europäischen Union (EU). Mit den Regelungen würden erstmals konkrete und umfassende Maßnahmen für den Gebäudesektor auf europäischer Ebene eingeführt. Dies sei wichtig, um das europäische Klimaziel eines treibhausgasneutralen Gebäudebestands 2050 zu erreichen. Es bedeute aber auch europaweite Investitionen in eine nachhaltige Bauwirtschaft, Energieunabhängigkeit und langfristig stabile Energiekosten für Bürgerinnen und Bürger.

19.09.24 - Das Joint Venture zwischen VW und Rivian betrifft die Schaffung der nächsten Generation der sogenannten E/E-Architektur für Elektrofahrzeuge
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) von Volkswagen und dem US-amerikanischen Elektroautobauer Rivian sowie den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an Rivian Automotive Inc. durch VW fusionskontrollrechtlich freigegeben. An dem Joint Venture sollen VW und Rivian jeweils zu 50 Prozent beteiligt sein. Das Joint Venture betrifft die Schaffung der nächsten Generation der sogenannten E/E-Architektur für Elektrofahrzeuge. Diese Architektur beschreibt den Aufbau und die Einbettung der einzelnen elektrischen und elektronischen Funktionen im Auto und die dafür nötigen Steuereinheiten, Sensoren u.a. sowie die Art und Weise, wie sie interagieren. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Kern betrifft die Kooperation die Art und Weise, wie eine Vielzahl komplexer Funktionen und Komponenten im Auto am besten organisiert werden und zusammenwirken. Autos werden immer digitaler und vernetzter, daher ist die Frage der passenden Systemarchitektur nichts anderes als ein zentraler Wettbewerbsparameter. Wir schauen bei Entwicklungskooperationen in wichtigen Zukunftsbranchen, gerade unter Beteiligung großer Unternehmen, genau auf den Innovationswettbewerb. Weder hier besteht aufgrund des Vorhabens Anlass zur Sorge, noch sind anderweitig durchgreifende Wettbewerbsprobleme zu befürchten."


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