20.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Durchbruch bei generativer KI mit der Einführung von ChatGPT im Herbst 2022 markiert einen bedeutenden Meilenstein für die digitale Transformation.
Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.



20.09.24 - Rechtliche Bedenken bremsen umfassenden KI-Einsatz in Unternehmen - Risiko Schatten-KI: Unkontrollierte KI-Nutzung führt zu Datenschutz- und Sicherheitsproblemen
Der Durchbruch bei generativer KI mit der Einführung von ChatGPT im Herbst 2022 markiert einen bedeutenden Meilenstein für die digitale Transformation. Nahezu alle befragten Unternehmen und Organisationen beschäftigen sich mit dieser Technologie: So hat generative KI für 42 Prozent der teilnehmenden Unternehmen eine hohe Relevanz, während 58 Prozent der Technologie skeptisch gegenüberstehen. 13 Prozent lassen den Einsatz generativer KI noch gar nicht zu – vor allem aufgrund von Bedenken bei der Datensicherheit und der Qualität der generierten Ergebnisse oder aufgrund von ungeklärten Haftungsfragen. Mit Blick auf den EU AI Act stellen derzeit sogar 31 Prozent der befragten Unternehmen ihre Aktivitäten bezüglich generativer KI zurück, weil sie zunächst auf die Konkretisierung des EU AI Acts warten wollen. Dies sind erste Ergebnisse der neuen Lünendonk-Studie 2024 "Generative AI – Von der Innovation bis zur Marktreife". Die Studie entstand in fachlicher Zusammenarbeit mit GFT, KPS, Protiviti, Randstad Digital, Reply und Senacor.

20.09.24 - Schutz vor missbräuchlicher Ausforschung von Wohnanschriften
Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken. Dieser Schutz sei in der Vergangenheit stetig verbessert worden, doch bestehe "weiteres Optimierungspotenzial, um Personen besser vor einer missbräuchlichen Ausforschung ihrer Wohnanschrift zu schützen", schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Danach sollen die Anforderungen an eine Herausgabe von Meldedaten durch eine einfache Melderegisterauskunft erhöht werden. Damit werde einer Ausforschung der Wohnanschrift entgegengewirkt und so die Daten aller Privatpersonen noch besser geschützt, heißt es in der Vorlage. Künftig solle verhindert werden, "dass eine einfache Melderegisterauskunft im manuellen Verfahren bereits erteilt wird, wenn dem Antragsteller einige wenige Daten über die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, bekannt sind und aufgrund dieser Daten eine eindeutige Identifikation der gesuchten Person möglich ist".

20.09.24 - Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss der Unikliniken Heidelberg und Mannheim
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Uniklinik Heidelberg einen Mehrheitsanteil an der Uniklinik Mannheim zu erwerben, nach intensiver wettbewerbsrechtlicher Prüfung untersagt. Das Universitätsklinikum Mannheim ("UKMA") ist das ehemalige Städtische Klinikum Mannheim, das seit dem Jahr 2001 die Bezeichnung Universitätsklinikum führen darf. Das UKMA gehört der Stadt Mannheim, während das Universitätsklinikum Heidelberg ("UKHD"), wie die anderen drei baden-württembergischen Unikliniken in Freiburg, Tübingen und Ulm, im Eigentum des Landes steht. Die medizinische Fakultät Mannheim ist zwar bisher schon in die Universität Heidelberg eingebunden, dies berührt aber nicht die Selbständigkeit des Krankenhausbetriebes der Universitätsklinik Mannheim. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Unsere Untersagung ist Ergebnis umfangreicher Ermittlungen, wonach wir erhebliche wettbewerbliche Nachteile infolge des Zusammenschlusses befürchten. Diese hätten vor allem die Patientinnen und Patienten zu tragen, denn in der Region verbleiben neben den Kliniken der Beteiligten nur wenige vergleichbare und unabhängige Wettbewerber, in manchen medizinischen Fachbereichen fast gar keine. Im Verfahren haben wir uns auch eingehend mit möglichen Vorteilen des Zusammenschlusses befasst."


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