22.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Dieser Beitrag der CCZ-Reihe "Aktuelle Entwicklungen in den USA" behandelt das neue Whistleblowing-Programm des DOJ. Das Programm fügt sich in eine Reihe von bereits bestehenden Whistleblowing-Programmen von US-Behörden ein.
In der Praxis stellen sich oftmals Fallkonstellationen, in denen es schwierig zu beurteilen ist, ob es sich um relevante Tätigkeiten des eigenen Geschäftsbereichs, eines unmittelbaren Zulieferers oder um solche handelt, die außerhalb der Lieferkette liegen.



22.07.24 - Aktuelle Entwicklungen in den USA - Das neue Whistleblowing-Programm des DOJ
Dieser Beitrag der CCZ-Reihe "Aktuelle Entwicklungen in den USA" behandelt das neue Whistleblowing-Programm des DOJ. Das Programm fügt sich in eine Reihe von bereits bestehenden Whistleblowing-Programmen von US-Behörden ein. Es soll deren Lücken schließen und zu einer besseren Compliance-Kultur beitragen. 279 Millionen Dollar für den Hinweis auf einen Rechtsverstoß. Diese Rekordsumme hat die Securities and Exchange Commission (SEC) im Jahr 2023 an einen einzelnen Whistleblower ausgezahlt. Weitere mehr als 300 Millionen Dollar hat die SEC an über 60 zusätzliche Hinweisgeber ausgeschüttet. Whistleblowing lohnt sich also. Was bei diesen Summen auch deutlich wird: Whistleblowing-Programme stellen mittlerweile einen festen Bestandteil behördlicher Verfolgungsstrategien in den USA dar und sind unerlässlich für eine effiziente Strafverfolgung geworden.

22.07.24 - Who is who - Der (unmittelbare) Zulieferer im System des LkSG - Teil 2
In der Praxis stellen sich oftmals Fallkonstellationen, in denen es schwierig zu beurteilen ist, ob es sich um relevante Tätigkeiten des eigenen Geschäftsbereichs, eines unmittelbaren Zulieferers oder um solche handelt, die außerhalb der Lieferkette liegen. Nachfolgend analysieren wir die in der Praxis immer wieder vorkommenden Konstellationen des Einsatzes von Vertragshändlern (I.), des Betreibens von Online-Marktplätzen (II.) und das toll manufacturing (III.). Auf der Absatzebene eines Produktes werden oftmals sog. Vertragshändler tätig. Dabei stellt sich die Frage, ob ein verpflichtetes Unternehmen diese Vertriebstätigkeiten bezüglich des hergestellten Produktes nach dem LkSG adressieren muss.

22.07.24 - Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 08.02.2024 – VI R 25/21 entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war. Die Klägerin hatte – nachdem ihr Einspruch gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt mit einer Einspruchsentscheidung zurückgewiesen worden war – Klage beim Finanzgericht (FG) erhoben. Das FA hatte die Einspruchsentscheidung zunächst an den ihr von der Klägerin benannten Bevollmächtigten gesandt. Dieser schickte die Einspruchsentscheidung an das FA zurück und teilte mit, seine Vollmacht sei zwischenzeitlich widerrufen worden. Daraufhin wurde die Einspruchsentscheidung zeitnah an die Klägerin gesandt, die jedoch erst Monate später selbst Klage erhob.


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