27.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


56 Prozent des laufenden Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft ist auf die Umsetzung von EU-Regelungen zurückzuführen. Dagegen können nur 20 Prozent der Entlastungen der EU zugerechnet werden.
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln.



27.09.24 - Regierung erteilt keine Auskünfte zum Werbebudget der DB AG
Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke. "Die Offenlegung dieser Informationen kann das wirtschaftliche Handeln der DB AG beeinträchtigen, erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen und damit auch das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen", schreibt die Bundesregierung. Bestätigt wird indes, dass die DB AG eine externe Werbeagentur beauftragt hat, um speziell die Umsetzung der Generalsanierungen von Hochleistungskorridoren zu begleiten. Nach Angaben der DB AG solle das Film-Projekt "Bahnsinn Riedbahn" einer breiten Öffentlichkeit einen Einblick in das Pilotprojekt für das umfassendste Erneuerungsprogramm der Geschichte der DB AG (komplette fünfmonatige Sperrung und Sanierung der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim) ermöglichen, heißt es in der Antwort.

27.09.24 - Gold-Plating" von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen in der 20. Legislaturperiode
Die Bundesregierung gibt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt. Ein "Anti-Gold-Plating"-Gesetz, nach dem die AfD-Fraktion mit Verweis auf Österreich gefragt hatte, plant die Bundesregierung den Angaben zufolge nicht.

27.09.24 - Neues EU-Lieferkettengesetz – neue Sorgfaltspflichten: Wie Unternehmen rechtzeitig reagieren
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro. Für Deutschland bedeutet die neue Richtlinie eine deutliche Verschärfung des bisher gültigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Beide Gesetze verpflichten größere Firmen zur Einhaltung von Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Wesentliche Verschärfungen der CSDDD liegen jedoch u. a. in der zivilrechtlichen Haftung. So sind eine Schadensersatzpflicht und Sanktionen bei Nichteinhaltung vorgesehen, einschließlich namentlicher Nennung des Betriebes oder Geldstrafen bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten trägt die Geschäftsführung. Zusätzlich sind die Unternehmen dazu verpflichtet, Klimapläne zu erstellen, um sicherzugehen, dass sich ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbaren lässt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.


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