28.06.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht als wesentliche Priorität auf EU-Ebene den Aufbau einer Europäischen Kapitalmarktunion.
Klima- und Umweltrisiken sind mehr und mehr auch in unserem Alltag spürbar. Nicht nur mit Klimastresstests stehen sie mittlerweile auch im Fokus der Bankenaufsicht.



28.06.24 - Finanzminister skizziert Aspekte der Kapitalmarktunion
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht als wesentliche Priorität auf EU-Ebene den Aufbau einer Europäischen Kapitalmarktunion. Im Finanzausschuss nannte er dazu drei Punkte, die derzeit im Rat der EU-Finanzminister diskutiert würden. Europa sei auf Augenhöhe mit den USA, wenn es um die Bereitstellung öffentlicher Mittel für Investitionen gehe, sagte er. Was fehle, sei ein leistungsfähiger Kapitalmarkt. Der Finanzminister kritisierte, dass Europa noch immer in 27 nationale Kapitalmärkte zersplittert sei. Lindner nannte drei erreichbare Ziele einer EU-Kapitalmarktunion. Dazu gehöre erstens der Aufbau eines Verbriefungsmarkts. Dieses Instrument sei im Zuge der globalen Finanzkrise vor gut zehn Jahren zum Erliegen kommen, gestand Lindner zu. Es ermögliche aber Banken, Risiken aus ihren Bilanzen am Markt zu diversifizieren. Dies könne die Finanzierungskapazität insgesamt erhöhen.

28.06.24 - Neue Regeln für Musterverfahren unterschiedlich bewertet
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), welches die Zusammenfassung mehrerer ähnlicher Gerichtsverfahren ermöglicht, ist bei einer Anhörung im Rechtsausschuss unterschiedlich bewertet worden. Das KapMuG soll es geschädigten Anlegern erleichtern, Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen, und die Justiz entlasten. Ziel der Reform ist es, die als immer noch kompliziert und langwierig bewerteten Musterverfahren effektiver zu machen. Zudem soll das bisher nur befristet geltende Gesetz entfristet werden. Gegen eine solche Entfristung hat sich in der Anhörung Sven Kalisz vom Dachverband Die Deutsche Kreditwirtschaft ausgesprochen. Zum einen beinhalte der Reformvorschlag erhebliche Änderungen, die zu gegebener Zeit auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden sollten. Zum anderen gebe es eine gewisse Inkonsistenz zwischen dem KapMuG und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), welches das Verbandsklagerecht in Sammelverfahren regelt. Für letzteres stehe ohnehin eine Evaluierung an, so dass es sinnvoll sei, diese für beide Gesetze gemeinsam durchzuführen.

28.06.24 - Was bedeutet ESG im Risikomanagement einer Bank?
Klima- und Umweltrisiken sind mehr und mehr auch in unserem Alltag spürbar. Nicht nur mit Klimastresstests stehen sie mittlerweile auch im Fokus der Bankenaufsicht. Insgesamt sind Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensführung – in der englischen Übersetzung ESG (Environment, Social, Governance) – aus dem Risikomanagement der Banken nicht mehr wegzudenken. Denn eine wesentliche Aufgabe von Banken ist, Risiken zu messen und zu managen. ESG-Risiken sind hier keine Ausnahme. ESG-Risiken können physische Risiken sein, wie etwa das Ahrtalhochwasser im Jahr 2021. So ein Extremwetterereignis kann verheerende Auswirkungen auf Menschen, Gebäude, Infrastruktur, aber auch auf Unternehmen, deren wirtschaftliche Lage und damit deren Finanzierung haben. ESG-Risiken umfassen zudem auch sogenannte transitorische Risiken, die für Unternehmen auf dem Weg zu einer emissionsneutralen Wirtschaft entstehen können. Ein Hebel, um klimaschädliche CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen, ist diese zu verteuern. Das trifft vor allem Wirtschaftszweige, die viel Energie verbrauchen und viele Emissionen ausstoßen. Deren Geschäftsmodell kann dadurch unrentabel werden. Aber auch politische Vorgaben und geänderte Vorlieben der Verbraucherinnen und Verbraucher spielen eine Rolle.


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