29.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung. Entscheidungserheblich ist, ob diese bei der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß angezeigt wurde.
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen.
29.07.24 - Green Deal und Neues Europäisches Bauhaus beenden – Für eine selbstbestimmte Zukunft europäischen Lebens, Wohnens und Bauens in Freiheit
Die AfD-Fraktion spricht sich dafür aus, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen nur zu teilen, "wenn sie nationalstaatliche Interessen fördern". Außerdem soll die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union darauf hinwirken, den Green Deal zu beenden, fordert die Fraktion in einem Antrag (20/11451). Sämtliche Regelungen der Europäischen Union im Rahmen des Green Deals, die die nationale und digitale Souveränität Deutschlands einengen würden, sollten verhindert werden. Dazu zählt die AfD-Fraktion insbesondere Bestrebungen, nationale, regionale und lokale Behörden eng mit den Organen und beratenden Einrichtungen der Europäischen Union zu verbinden. Außerdem spricht sich die Fraktion dagegen aus, digitale Logbücher des europäischen Gebäudebestandes anzulegen und eine zentrale Datenbank zum Gebäudebestand und zur Energieeffizienz einzuführen.
29.07.24 - Massenentlassung - Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren - ergänzende Vorlage
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung. Entscheidungserheblich ist, ob diese bei der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß angezeigt wurde. Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 6 AZR 157/22 (B) - nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG bei dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts angefragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung festhält, dass eine im Rahmen einer Massenentlassung erklärte Kündigung nichtig ist, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs keine oder eine fehlerhafte Anzeige nach § 17 Abs. 1 und Abs. 3 KSchG vorliegt (vgl. Pressemitteilung Nr. 46/23). Der Zweite Senat hat mit Beschluss vom 1. Februar 2024 - 2 AS 22/23 (A) - das Anfrageverfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von erforderlichen Fragen zur Auslegung der den §§ 17 ff. KSchG zugrundeliegenden Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ersucht.
29.07.24 - Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen - Änderung der Rechtsprechung?
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden. Dabei muss der Rechtsanwalt auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen, wobei er sich hierbei grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken darf, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen (BGH 17. Mai 2023 - XII ZB 533/22 -; 19. Oktober 2022 - XII ZB 113/21 -). Hierin liegt eine entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung des Ersten, Dritten, Achten und Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Rechtsanwalt bei Vorlage der Handakten zur Anfertigung der Rechtsmittelschrift neben der Rechtsmittelfrist auch die ordnungsgemäße Notierung der Rechtsmittelbegründungsfrist im Fristenkalender zu kontrollieren hat (10. Januar 2003 - 1 AZR 70/02 -; 17. Oktober 2012 - 3 AZR 633/12 -; 31. Januar 2008 - 8 AZR 27/07 - und 18. Juni 2015 - 8 AZR 556/14 -; 18. Januar 2006 - 9 AZR 454/04 - nv).
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