26.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt – und wo er manches Mal gefehlt hat.
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben.



26.07.24 - Datenschutzbericht 2024 – den Datenschutz mit einer Stimme vertreten
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt – und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit. Eine Besonderheit im Berichtsjahr: Die schleswig-holsteinische Behörde hatte den Vorsitz in der Datenschutzkonferenz übernommen und war Sprecherin für die gemeinsamen Themen der Datenschutzaufsichtsbehörden – mit großem Erfolg. "Wir liefern!" – das sagt Hansen aufgrund ihrer Erfahrungen als Vorsitzende der Datenschutzkonferenz im Jahr 2023. Die Datenschutzkonferenz besteht aus den 18 unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Diese Behörden arbeiten in der Datenschutzkonferenz zusammen, um eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Im Jahr 2023 hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) den Staffelstab des Vorsitzes vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übernommen.

26.07.24 - BfDI erhebt Klage gegen den Bundesnachrichtendienst
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet. Dazu sagte der BfDI, Prof. Ulrich Kelber: "Oft arbeiten wir gut mit den Nachrichtendiensten des Bundes zusammen und Hinweise von uns werden zum Anlass für Änderungen genommen. Leider stellen wir aber auch fest, dass bei Meinungsverschiedenheiten unsere gesetzlich vorgesehenen Beanstandungen unberücksichtigt bleiben. Dabei ist regelmäßig nicht nachvollziehbar, warum einer Beanstandung nicht Folge geleistet wird. Es kann nicht sein, dass die dem BfDI verfassungsgerichtlich zugesprochene Kompensationsfunktion für unwissend betroffene Personen so ins Leere läuft. Zusätzlich gilt: Die endgültige Entscheidung, ob eine Datenverarbeitung rechtmäßig durch einen Nachrichtendienst des Bundes erfolgt, sollte nicht der abschließenden Wertung der Bundesregierung, sondern einem Gericht zustehen."

26.07.24 - Bestechlichkeit von Mandatsträgern: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
Abgeordnete, die das Prestige ihres Mandates nutzen, um gegen Bezahlung für Dritte Einfluss auf etwa Bundesministerien auszuüben, sollen sich künftig strafbar machen. Das sieht der im Rechtsausschuss beschlossene Gesetzentwurf zur "Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung" vor. Danach drohen sowohl dem Abgeordneten als auch dem Vorteilsgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Für die von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachte und vom Ausschuss geänderte Vorlage stimmten die einbringenden Fraktionen sowie die AfD bei Enthaltung der CDU/CSU und der Gruppe Die Linke. Hintergrund der Änderung ist unter anderem die sogenannte Maskenaffäre im Bundestag aus der vergangenen Wahlperiode. Einem ehemaligen Abgeordneten der CSU war vorgeworfen worden, sich gegen Provisionszahlung bei einem Bundesministerium für ein Schutzausrüstungsunternehmen eingesetzt zu haben. Gegen den Abgeordneten wurde nach Bekanntwerden des Vorganges wegen des Verdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern (Paragraf 108e Strafgesetzbuch) ermittelt. Der Bundesgerichtshof stellte aber später fest, dass das in Rede stehende Verhalten nicht unter diesen Tatbestand fällt. Davon sind laut Bundesgerichtshof nur konkrete parlamentarische Handlungen wie Abstimmungen oder Reden im Plenum umfasst.


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