25.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz hat mit einigen Detail-Änderungen den Finanzausschuss des Bundestags passiert.
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein "kleinerer" Betriebsrat errichtet werden.



25.07.24 - Die Linke verlangt stärkeren Schutz von Betriebsräten - Flankierend braucht es ein Melderegister zur Erfassung von Betriebsrats-Bashing
Die Gruppe Die Linke will Betriebsräte "vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern" schützen. Das ist das Ziel eines Antrags, in dem die Abgeordneten schreiben: "Wer sich für Demokratie im Betrieb einsetzt, lebt gefährlich: Zunehmend versuchen Arbeitgeber aktiv, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatorinnen und Initiatoren einzuschüchtern. Ihr Ziel sind betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen." Betroffene Beschäftigte bräuchten deshalb neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz. Denn es handele sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine Straftat, betont die Gruppe. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgehend umzusetzen und Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt einzustufen. Die Regierung soll auf die Bundesländer einwirken, Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einzurichten.

25.07.24 - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz passiert Finanzausschuss
Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz hat mit einigen Detail-Änderungen den Finanzausschuss des Bundestags passiert. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie vonseiten der Opposition die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich. Die Gruppe BSW war nicht anwesend. Das Gesetz dient vor allem dazu, EU-Recht national umzusetzen. Unter anderem wird ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz - KMAG) geschaffen. Vonseiten der SPD-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass die Regulierung von Kryptowerten dringend nötig sei, zugleich solle das Gesetz dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kapitalmärkte zu stärken. Verwiesen wurde auf die öffentliche Anhörung, die der Finanzausschuss durchgeführt habe. Die Koalition habe versucht, daraus möglichst viele Hinweise der Experten mithilfe der Änderungen aufzunehmen.

25.07.24 - Betriebsratswahl - Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein "kleinerer" Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)* einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei der im Frühjahr 2022 eingeleiteten Betriebsratswahl kandidierten nur drei Arbeitnehmerinnen und es wurde ein Betriebsrat mit drei Mitgliedern gewählt. Die Arbeitgeberin hat diese Wahl für nichtig gehalten und beim Arbeitsgericht eine entsprechende Feststellung begehrt. Dem haben die Vorinstanzen nicht entsprochen und die Betriebsratswahl für wirksam erachtet. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden.


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