Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt?


Die Linke verlangt stärkeren Schutz von Betriebsräten - Flankierend braucht es ein Melderegister zur Erfassung von Betriebsrats-Bashing
Demokratie stärken – Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen



Die Gruppe Die Linke will Betriebsräte "vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern" schützen. Das ist das Ziel eines Antrags (20/11151), in dem die Abgeordneten schreiben: "Wer sich für Demokratie im Betrieb einsetzt, lebt gefährlich: Zunehmend versuchen Arbeitgeber aktiv, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatorinnen und Initiatoren einzuschüchtern. Ihr Ziel sind betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen." Betroffene Beschäftigte bräuchten deshalb neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz. Denn es handele sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine Straftat, betont die Gruppe.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgehend umzusetzen und Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt einzustufen. Die Regierung soll auf die Bundesländer einwirken, Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einzurichten. Außerdem fordert die Gruppe, ein Melderegister für Betriebsratswahlen analog zum geplanten Verbandssanktionenregister unter Führung des Bundesamts für Justiz als Registerbehörde einzurichten. Dort sollen auch Behinderungs- und Manipulationsversuche erfasst werden.

Die Linke stellt fest: Anwaltskanzleien spezialisieren sich auf das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften (Union Busting) und beraten Arbeitgeber, wie sie unerwünschte Beschäftigte psychisch unter Druck setzen und aus dem Betrieb drängen können. Dabei wird auch gegen geltendes Recht verstoßen. Mit zweifelhaftem Erfolg: Nur noch 7 Prozent der Betriebe haben einen Betriebsrat (https://iab.de/daten/daten-zur-tarifbindung-und-betrieblichen-interessenvertetung/).

Betroffene Beschäftigte brauchen neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz. Denn es handelt sich hier nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine Straftat. Wer Betriebsräte und betriebliche Mitbestimmung bekämpft oder das gar als professionelle Dienstleitung anbietet, gefährdet die Demokratie und ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Diese müssen daher schon bei Verdacht auf Störung oder Behinderung einer Betriebsratswahl Ermittlungen einleiten und dafür mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. Flankierend braucht es ein Melderegister zur Erfassung von Betriebsrats-Bashing, um nachzuvollziehen, wie viele Betriebsratswahlen eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurden, sowie um effektive Gegenstrategien entwickeln zu können.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.05.24
Newsletterlauf: 25.07.24


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