29.10.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Softwareunternehmen Fabasoft bringt "Fabasoft DORA" auf den Markt. Die Software unterstützt Finanzunternehmen dabei, die Anforderungen des Digital Operational Resilience Act (DORA) der EU zu erfüllen.
Mit Beginn der Anwendung des Digital Operational Resilience Acts (DORA) am 17. Januar 2025 steigen die Anforderungen für Unternehmen aus dem Finanzsektor bei den Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz.



29.10.24 - DORA-Compliance sicherstellen: Fabasoft bringt KI-basierte Software auf den Markt
Das oftwareunternehmen Fabasoft bringt "Fabasoft DORA" auf den Markt. Die Software unterstützt Finanzunternehmen dabei, die Anforderungen des Digital Operational Resilience Act (DORA) der EU zu erfüllen. Unter anderem mittels eines digitalen Auslagerungsmanagements. Der Digital Operational Resilience Act, der bis zum 17. Januar 2025 umzusetzen ist, legt neue Standards für die betriebliche Widerstandsfähigkeit der Finanzbranche in der Europäischen Union fest. Die Verordnung zielt darauf ab, die digitale Resilienz von Banken, Zahlungsdienstleistern, Versicherungen und anderen Unternehmen des Finanzsektors zu stärken und so die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

29.10.24 - DORA-Richtlinie: Digitale Lösung von F24 vereinfacht Erfüllung für Unternehmen
Mit Beginn der Anwendung des Digital Operational Resilience Acts (DORA) am 17. Januar 2025 steigen die Anforderungen für Unternehmen aus dem Finanzsektor bei den Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz. Zu diesem Zweck hat F24, Software-as-a-Service (SaaS)-Anbieterin für Resilienz, ein eigenständiges Modul als Teil ihrer GRC-Lösung "TopEase" entwickelt. Mit der digitalen Lösung können berichtspflichtige Unternehmen sämtliche zur Erfüllung der DORA-Richtlinie erforderliche Daten und Analysen zentral erfassen, konsolidieren und entsprechend den regulatorischen Vorgaben aufbereiten und reporten. "Mit Blick auf ihre Cybersicherheit müssen Unternehmen des Finanzsektors gleich auf zwei Entwicklungen reagieren. Einerseits gilt es, schnellstmöglich die geeigneten Strukturen und Prozesse aufzubauen, um der täglich wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe zu begegnen; andererseits zwingen strenge Regularien zur kontinuierlichen Anpassung ihrer Strategien und Systeme. Mit unserer Lösung möchten wir es berichtspflichtigen Unternehmen so leicht und ressourcensparend wie möglich machen, ein effektives Risikomanagement zu betreiben und gleichermaßen den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen", sagt Stefanie Hach, Vice President Sales & Marketing des Geschäftsbereichs GRC bei F24.

29.10.24 - Das KapMuG soll als besondere Verfahrensordnung mit seinem bisherigen Anwendungsbereich erhalten bleiben
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion. Das KapMuG trat in seiner Ursprungsfassung im Jahr 2005 in Kraft und wurde nach einer Evaluation zuletzt im Jahr 2012 reformiert. Mit dem Entwurf entfristete die Bundesregierung das bis zum 31. August 2024 befristete Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und reformierte gleichzeitig das Gesetz. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt.


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