04.03.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes vorgelegt.
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben.


04.03.25 - Regierungsentwurf für ein Mobilitätsdatengesetz liegt vor
Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Bereitstellung und die Nutzung von Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (NAP) geregelt werden. Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf schreibt, seien die Vorgaben zur Datenbereitstellung an den NAP größtenteils im EU-Recht enthalten. Festzustellen sei jedoch, dass bestehende Pflichten nicht vollständig erfüllt würden und die Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenqualität und Interoperabilität unzureichend seien. Daten seien für potentielle Datennutzer uneinheitlich und teils schwer zugänglich.

04.03.25 - Untersuchungsausschuss: Dissonanzen unter den Atomkraftwerksbetreibern
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben. Dies wurde bei den Vernehmungen im 2. Untersuchungsausschuss am vergangenen Donnerstag deutlich. Markus Krebber (Vorstandsvorsitzender von RWE) schilderte, dass sein Unternehmen erstmals am 24. Februar 2022 bei einem Termin mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gefragt worden sei, ob ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke angesichts der durch den Beginn des Ukraine-Krieges entstandenen neuen Lage helfen könnte. Grundsätzlich gelte: Technisch sei fast alles machbar. Aber RWE sei bereits auf ein Ende des Betriebs seines Kernkraftwerks Emsland Ende 2022 eingerichtet gewesen.

04.03.25 - Übernahme von Mitarbeitern kann der deutschen Fusionskontrolle unterliegen
Das Bundeskartellamt hat in geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war. Im Rahmen der Prüfung hat das Bundeskartellamt allerdings die Übernahme der Mitarbeitenden zusammen mit Begleitvereinbarungen zur Finanzierung und Verwendung von Schutzrechten als Zusammenschluss bewertet, der grundsätzlich der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Dieser Fall zeigt, dass das deutsche Kartellrecht geeignet ist, auch weniger klassische Übernahmekonzepte in der Digitalbranche zu erfassen. Wir beobachten in der letzten Zeit vermehrt so genannte Acqui-hires. Dabei geht durch die Übernahme von hochqualifizierten Mitarbeitenden mit speziellem Know-how letztlich das wettbewerbliche Potential eines Zielunternehmens auf den Erwerber über.


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