24.02.25 - Compliance- & Governance-Newsletter
Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung. Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
24.02.24 - Bundesgerichtshof zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage
Der unter anderem für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über die Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage für einen Fahrzeugschaden entschieden (Urteil vom 21. November 2024 - VII ZR 39/24). Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs in einer von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage, einer sogenannten Portalwaschanlage. Dem Kläger steht wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs gegen die Beklagte ein vertraglicher Schadensersatzanspruch in der geltend gemachten Höhe zu. Der Vertrag über die Reinigung eines Fahrzeugs umfasst als Nebenpflicht die Schutzpflicht des Waschanlagenbetreibers, das Fahrzeug des Kunden vor Beschädigungen beim Waschvorgang zu bewahren. Geschuldet sind diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Anlagenbetreiber für notwendig und ausreichend halten darf, um andere vor Schäden zu bewahren.
24.02.25 - Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung. Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können. Laut Unterrichtung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Einfügung aus dem Gerichtsverfassungsgesetz und aus haushalterischer Sicht eine Änderung bei der Reduzierung der Gerichtsgebühr vorgeschlagen. Die Bundesregierung habe in ihrer Gegenäußerung dem Vorschlag des Bundesrates, die Ermöglichung einer Zuständigkeitskonzentration bei den an der Erprobung des Online-Verfahrens teilnehmenden Gerichten auch auf einzelne Sachgebiete zu erstrecken, zugestimmt.
24.02.25 - Reform des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken: Was ändert sich 2025
Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss. Mit der Reform von 2023 konzentriert sich der Einlagensicherungsfonds noch stärker auf seine Kernaufgabe: den Schutz der privaten Sparerinnen und Sparer. Dass diese sich auch in Zukunft keine Sorgen um ihre Einlagen machen müssen, ist und bleibt die oberste Maxime. Neben Privatpersonen schützt der Einlagensicherungsfonds auch nichtfinanzielle Unternehmen, Stiftungen und karitative Einrichtungen. Hinzu kommen Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – wie etwa Sozialversicherungen. Unter den Schutz des Einlagensicherungsfonds fallen ausschließlich Einlagen, die sich auf Konten von Mitgliedsbanken in Deutschland befinden.
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