24.05.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die zweiwöchige Frist zur Erklärung der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags erst ab positiver Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungsgrund läuft
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte sich mit einem vom Oberlandesgericht München festgesetzten Gesamtvertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern über die Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen zu befassen


24.05.13 - Bundesgerichtshof entscheidet über fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines Scheinvertrages mit einem Kommunalpolitiker
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die zweiwöchige Frist zur Erklärung der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags erst ab positiver Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungsgrund läuft. Der Kläger war zunächst Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der Stadtsparkasse Düsseldorf, dann Geschäftsführer der beklagten GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Tochtergesellschaft ist.

24.05.13 - Markenrecht: Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um Kennzeichen mit dem Bestandteil "VOLKS"
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über die Frage des Schutzumfangs einer berühmten Marke entschieden. Die Klägerin, die Volkswagen AG, ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke "VOLKSWAGEN", die für Fahrzeuge sowie deren Reparatur und Fahrzeugteile eingetragen ist. Die Beklagten sind eine zum Springer-Konzern gehörige Gesellschaft, die den Internetauftritt der BILD-Zeitung betreibt (Beklagte zu 1), und die A.T.U. Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG, die über ein Filialnetz markenunabhängiger Kraftfahrzeugwerkstätten verfügt (Beklagte zu 2).

24.05.13 - Bundesgerichtshof äußert sich zur Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte sich mit einem vom Oberlandesgericht München festgesetzten Gesamtvertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern über die Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen zu befassen. Die Klägerin ist die VG Wort; sie nimmt die urheberrechtlichen Befugnisse von Wortautoren wahr. Sie verlangt von den Bundesländern - verklagt sind alle Bundesländer in ihrer Eigenschaft als Träger verschiedener Hochschuleinrichtungen - den Abschluss eines "Gesamtvertrags über die Abgeltung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Sprachwerken für Zwecke des Unterrichts und der Forschung an Hochschulen".

24.05.13 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme der Signaltechniksparte von Invensys Rail durch Siemens
Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme von Invensys Rail, der Signaltechniksparte der britischen Invensys-Gruppe, durch Siemens genehmigt. Die Untersuchung der Kommission bestätigte, dass Invensys Rail und Siemens keine engen Wettbewerber sind und sich das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss weiterhin gegen starke Wettbewerber wie Thales, Alstom, Bombardier und Ansaldo behaupten muss. Die Kommission untersuchte die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Signal- und Leittechnik für den Schienenfern- und den Schienenpersonennahverkehr (vor allem U-Bahnen) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als Ganzes und in bestimmten Mitgliedstaaten, in denen sowohl Invensys Rail als auch Siemens tätig sind.

24.05.13 - Virtuelle Datenräume: Vom neuen Standort München aus soll zukünftig die weitere Expansion nach Österreich, Tschechien und Ungarn gesteuert werden
Bei Data Room Services (DRS) stehen die Zeichen weiterhin auf Wachstum und Expansion. Mit der Eröffnung des neuen Standorts München weitet die Anbieterin von virtuellen Datenräumen ihre Geschäftsaktivitäten im süddeutschen Raum weiter aus. Von München aus soll laut DRS-Geschäftsführer Alexandre Grellier zukünftig auch die weitere Expansion nach Österreich, Tschechien und Ungarn gesteuert werden. Neben Deutschland verfügen die Datenraum-Spezialisten von DRS bereits über Standorte in UK, Frankreich, Schweiz, Italien, Benelux, Griechenland, Spanien sowie in Südamerika. §Ein wichtiger Grund für die Eröffnung des Münchner Standortes war die stetig steigende Nachfrage potenzieller Neukunden, gerade auch in München und Umgebung", betont Grellier.


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