04.07.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen
Mit der Publikation der Regulatory Technical Standards durch die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) am 7. April 2016 wurde ein großer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-PRIIPs-Verordnung zum 1. Januar 2017 und damit verbunden zur Harmonisierung des Anlegerschutzes in Europa getan



04.07.16 - ArMiD Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland und Frankfurt School unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Die Aufsichtsratstätigkeit im Sinne einer besseren Corporate Governance zu fördern, Mandatsträger praxisnah zu unterstützen, zu qualifizieren und den Dialog untereinander zu fördern ist das gemeinsame Ziel von ArMiD (Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V.) und Frankfurt School of Finance & Management. In diesem Sinne haben die Partner bei der ArMiD-Mitgliederversammlung, die in der Frankfurt School stattfand, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

04.07.16 - Compliance in der Finanzwirtschaft: Ab Januar 2017 gelten einheitliche Regeln für Basisinformationsblätter (PRIIP-KIDs)
Mit der Publikation der Regulatory Technical Standards durch die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) am 7. April 2016 wurde ein großer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-PRIIPs-Verordnung zum 1. Januar 2017 und damit verbunden zur Harmonisierung des Anlegerschutzes in Europa getan. Ab diesem Zeitpunkt ist die Finanzindustrie verpflichtet, für alle Zertifikate, Optionsscheine und anderen Derivate – sogenannte PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) – vor dem Vertrieb des Produkts an einen Privatanleger ein standardisiertes Basisinformationsblatt (BIB) bereitzustellen.

04.07.16 - Inanspruchnahme von Elternzeit - Schriftformerfordernis
Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei der Inanspruchnahme handelt es sich um eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit – vorbehaltlich der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung - zum Ruhen gebracht wird.

04.07.16 - Bundesgerichtshof legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Investitionsschutzabkommen vor
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schiedsverfahren zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgelegt (Beschluss vom 3. März 2015 - I ZB 2/15).


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