05.12.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der VW-Skandal führte dazu, dass die Rolle und der Erfolg von Compliance-Training hinterfragt wird
Die Umgehung von Compliance durch Unternehmensangehörige und einer damit verbundenen Herausnahme von sog. Exzesstaten bei § 130 OWiG
05.12.16 - Berücksichtigung von Compliance-Programmen bei der Bußgeldbemessung - Vorbild USA?
In der Vergangenheit hat im Rahmen der Compliance-Diskussion kaum ein anderes Thema für soviel Kontroversen gesorgt wie die Frage, ob Compliance-Programme bei der Bußgeldbemessung als mildernder Faktor berücksichtigt werden sollten (sog. Compliance-Defence) oder nicht. Auf europäischer Ebene verneinen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sowohl die Kommission als auch die Europäischen Gerichte die bußgeldmildernde Berücksichtigung von Compliance-Bemühungen. In DeutscWand hat sich das Bundeskartellamt früh positioniert und ebenfalls die Anerkennung der Compliance-Defence strikt abgelehnt.
05.12.16 - Kairos für Compliance oder wie die Gunst des Augenblicks nutzen?
Der VW-Skandal führte dazu, dass die Rolle und der Erfolg von Compliance-Training hinterfragt wird. Die Meinungen reichen von dem Standpunkt, dass der Skandal dessen Erfolglosigkeit aufzeige, bis hin zur Position, dass gerade jetzt Compliance-Training umso wichtiger wird. Es wird stellenweise darauf verwiesen, dass Compliance nur ein imageförderliches oder gesetzlich notwendiges Feigenblatt sei.
05.12.16 - Umgehung von Compliance als tatbestandausschließender Exzess bei § 130 OWiG
Der folgende Beitrag befasst sich mit der gezielten Umgehung von Compliance durch Unternehmensangehörige und einer damit verbundenen Herausnahme von sog. Exzesstaten bei § 130 OWiG. Die Herausnahme sog. Exzesstaten aus dem Anwendungsbereich von § 130 OWiG ist insbesondere deshalb interessant, weil hier neben dem Merkmal des hinreichenden Betriebsbezuges und der gehörigen Unternehmensaufsicht ein weiteres Korrektiv eingezogen wird, welches eine Sanktionierung über §.130 OWiG verhindern kann.
05.12.16 - Compliance-Kommunikation braucht Kopf und Bauch
Regeleinhaltung ist wichtig. Das ist den meisten klar. Dementsprechend erreichen in Unternehmensumfragen die Fragen nach der Relevanz von Compliance hohe Zustimmungswerte. Auch in Compliance-Schulungen ist die Zustimmung zu Normen regelmäßig hoch. Wie kann es dann sein, dass es dennoch Compliance- Verstöße in Unternehmen gibt? Warum werden dieselben Regeln, die aufwändig und mehrfach kommuniziert werden, oft schon im nächsten Moment vergessen oder ignoriert? Und wie können Compliance Abteilungen erreichen, dass den Compliance-Regeln nicht nur verbal zugestimmt wird, sondern dass auch das individuelle Verhalten den Regeln folgt?
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