02.12.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Eine nicht repräsentative Untersuchung von den Verbraucherzentralen zeigt: Verbraucher müssen bei Urheberrechtsverstößen, beispielsweise im Bereich Filesharing, immer noch tief in die Tasche greifen
Niantic, Entwicklerin von Pokémon Go, hat eine verbindliche Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geforderten Punkten abgegeben
02.12.16 - Welche Folgen hat die EU-Datenschutz-Gerundverordnung für Compliance?
Das EU-Parlament hat kürzlich eine umfassende Reform des Datenschutzrechts beschlossen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt zahlreiche Anforderungen mit sich, die sich auch auf die Arbeit der Compliance-Funktion auswirken. Sie stellt erhebliche Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten auf. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Vorjahresumsatzes eines Unternehmens. Bei unzulässigen Datenverarbeitungen können betroffene Personen zusätzlich Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden verlangen.
02.12.16 - Niantic reagiert auf Abmahnung des vzbv mit Unterlassungserklärung
Niantic, Entwicklerin von Pokémon Go, hat eine verbindliche Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geforderten Punkten abgegeben. Damit können Verbraucher ab 2017 auf rechtskonforme Nutzungs- und Datenschutzbedingungen hoffen. Bereits in der Umstellungsphase darf sich das Unternehmen gegenüber Kunden nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen. Der vzbv hatte das kalifornische Unternehmen im Juli wegen insgesamt 15 Klauseln abgemahnt.
02.12.16 - Trotz gesetzlicher Regulierung werden urheberrechtliche Verstöße teuer abgemahnt
Eine nicht repräsentative Untersuchung von den Verbraucherzentralen zeigt: Verbraucher müssen bei Urheberrechtsverstößen, beispielsweise im Bereich Filesharing, immer noch tief in die Tasche greifen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert Lücken im Gesetz zur Begrenzung der Abmahnkosten. Unklare Regelungen ermöglichen es demnach Abmahnanwälten, von Verbrauchern hohe Gebühren einzufordern. "Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden, um Verbraucher vor überhöhten Abmahnforderungen zu schützen", so Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien.
02.12.16 - CETA: Europäische Zusatzerklärung erfüllt nicht die Bedingungen des Bundestagsbeschlusses
Die Zusatzerklärung zu CETA weist keine ausreichenden Nachbesserungen auf, um europäische Verbraucherschutzstandards aufrecht zu erhalten. Dies unterstreicht eine Stellungnahme im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). In einem Brief fordert der vzbv Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, das Vorsorgeprinzip nicht auszuhöhlen. "Die CETA-Zusatzerklärung ist eine Enttäuschung. Es werden weder rote Linien für das Vorsorgeprinzip gezogen, noch gibt es zusätzliche Schranken für den Investitionsschutz", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
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