19.12.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Leiharbeiternehmer arbeiten häufiger in Berufen mit einem niedrigen Anforderungsniveau
Die Qualität der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen soll verbessert werden



19.12.16 - Gesetzentwurf: Mit der Einführung eines Sachkundenachweises sollen Wohneigentumsverwalter einen "Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten
Die Qualität der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen soll verbessert werden. Die Bundesregierung will daher vorschreiben, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Wie aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum weiter hervorgeht, sollen Wohnungseigentumsverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Und mit der Einführung eines Sachkundenachweises sollen Wohneigentumsverwalter einen "Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit 18,3 Millionen Euro pro Jahr angegeben. Die Gebühr für die Ablegung der bei den Industrie- und Handelskammer abzulegenden Prüfung soll rund 400 Euro betragen.

19.12.16 - Diskrepanz von formaler Berufsausbildung und ausgeübter Tätigkeit ist bei Leiharbeitnehmern deutlicher ausgeprägt ist als in der Gesamtwirtschaft
Leiharbeiternehmer arbeiten häufiger in Berufen mit einem niedrigen Anforderungsniveau. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Im Dezember 2015 hätten 53 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigen Leiharbeitnehmer eine Helfertätigkeit ausgeübt, im Vergleich zu 15 Prozent bei allen Beschäftigen, heißt es weiter. Hochqualifizierte Tätigkeiten seien mit vier bis sechs Prozent in der Leiharbeitsbranche seltener vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt (13 Prozent). Auch Fachkraft-Tätigkeiten üben Leiharbeitnehmer laut Bundesregierung seltener aus. Insgesamt waren laut Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2015 rund 951.000 Leiharbeitnehmer beschäftigt, davon 881.000 sozialversicherungspflichtig, heißt es in der Antwort.

19.12.16 - Ziel, ein rechtsverbindliches Instrument zu schaffen, das ermöglicht, Unternehmen für Menschenrechtsvergehen zur Verantwortung zu ziehen
Die Deutsche Bundesregierung will sicherstellen, dass die IGWG (Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights) konsensuell an der Implementierung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte - den sogenannten Ruggie-Prinzipien - arbeitet und nicht zur Polarisierung des Menschenrechtsrates beiträgt. Außerdem hält sie eine breite Einbeziehung aller relevanten Stakeholder - also Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften - für notwendig, schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

19.12.16 - Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln
Die Internetwirtschaft sieht Probleme, den Internetkunden eine bestimmte Bandbreite für ihren Internet-Zugang garantieren zu können. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wiesen sechs Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme darauf hin, "dass die bei den Endkunden zur Verfügung stehenden Bandbreiten von einer Vielzahl von technischen und physikalischen Details abhängig sind, die nur zum Teil im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anbieters liegen". In der Anhörung ging es um den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes.


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