16.12.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgelegt
Eine der wichtigsten Neuerungen in der EU-Datenschutzgrundverordnung und gleichzeitig eine von den Richtlinien, die äußerst kontrovers diskutiert wurden, ist die Benachrichtigungsfrist innerhalb von 72 Stunden nachdem ein Datenschutzvorfall bekannt geworden ist



16.12.16 - Europäische Datenschutzverordnung: Geringe technische und unternehmenskulturelle Vorbereitung sowie fehlendes Verständnis für Erwartungen der Verbraucher und die Gesetzgebung bergen erhebliche Risiken für Umsätze und Unternehmenswert
Symantec hat untersucht, wie gut sich die europäischen Unternehmen auf die im Mai 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutzverordnung GDPR vorbereiten: 96 Prozent der Unternehmen haben noch immer keinen vollständigen Überblick, was die neue Regelung für sie bedeutet und welche Herausforderungen mit ihr verbunden sind. In Deutschland betrifft das sogar 99 Prozent der Unternehmen. Für die Studie mit dem Titel "State of European Data Privacy Survey" wurden insgesamt 900 Business- und IT-Entscheidungsträger aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien um ihre Einschätzungen gebeten. Laut der Untersuchung haben 91 Prozent der Befragten Bedenken, dass ihr Unternehmen in der Lage sein wird, die neue Regelung einzuhalten. 22 Prozent der Unternehmen wollen das Thema Compliance dagegen in den kommenden beiden Jahren mit höchster Priorität behandeln, während gleichzeitig nur 26 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass ihr Unternehmen bereits vollständig auf GDPR vorbereitet ist.

16.12.16 - EU-Datenschutzgrundverordnung: Benachrichtigung binnen 72 Stunden
Eine der wichtigsten Neuerungen in der EU-Datenschutzgrundverordnung und gleichzeitig eine von den Richtlinien, die äußerst kontrovers diskutiert wurden, ist die Benachrichtigungsfrist innerhalb von 72 Stunden nachdem ein Datenschutzvorfall bekannt geworden ist. Die Forderung richtet sich an Unternehmen und betrifft Datenschutzverstöße bei denen persönliche Daten von Verbrauchern betroffen sind. "Wahrscheinlich beeinträchtigt/betroffen sind..." Zunächst ist es wichtig zu unterscheiden, dass es im Hinblick auf den Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung zwei unterschiedliche Grenzwerte zu beachten gilt: Eine Frist, innerhalb der potenziell betroffene Verbraucher benachrichtigt werden müssen und eine, die sich auf die Benachrichtigung der jeweiligen Data Protection Authority (DPA) bezieht.

16.12.16 - Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU stellt Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen
Ab dem 25. Mai 2018 müssen Firmen, die in Europa geschäftlich tätig sind oder mit EU-Kunden Geschäfte machen, die neue Datenschutz-Grundverordnung einhalten. Die GDPR (General Data Protection Regulation) wird in allen europäischen Ländern Standard, denn da es sich um eine EU-Verordnung handelt, ist kein nationales Recht zur Implementierung erforderlich. Die Grundverordnung führt neue Haftungsverpflichtungen, stärkere Verbraucherrechte und Einschränkungen für internationale Datenflüsse ein. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen in Höhe von 4 Prozent des weltweiten Gewinns oder von 20 Millionen Euro. Angesichts dieser möglichen Auswirkungen können sich Firmen aller Größen keine Datensicherheitsverletzungen mehr leisten. Entsprechend müssen Unternehmen ihre Prozesse bezüglich persönlicher Daten prüfen und die Verantwortung der Geschäftsführung erweitern.

16.12.16 - Datenschützer kritisieren neuen BDSG-Referentenentwurf
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgelegt, den die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) exklusiv veröffentlicht. Die DVD hält auch diesen Entwurf für massiv verbesserungsbedürftig. Ein erster Entwurf vom September war umgehend zurückgezogen worden, nachdem er von fast allen Seiten heftig kritisiert worden war. Nach Ansicht der DVD ist der jetzt vorgelegte Entwurf gesetzestechnisch besser gelungen. Dies gilt für die in Deutschland traditionell bestehende Aufteilung zwischen Datenschutz im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Bereich, für die Systematik sowie für die Bezugnahmen auf die DSGVO.


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