20.12.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Um die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation durch Ermittlungsbehörden geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
Die derzeitigen EU-Mehrwertsteuerregeln für den grenzüberschreitenden Handel stammen aus dem Jahr 1993: Eine Reform ist nötig, um einerseits den Anforderungen expandierender Unternehmen und des wachsenden E-Commerce-Sektors nachzukommen



20.12.16 - Bundeskartellamt gibt Fusion von Titandioxid-Rohstoffunternehmen frei
Die derzeitigen EU-Mehrwertsteuerregeln für den grenzüberschreitenden Handel stammen aus dem Jahr 1993. Eine Reform ist nötig, um einerseits den Anforderungen expandierender Unternehmen und des wachsenden E-Commerce-Sektors nachzukommen und andererseits Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Mit der Reform des EU-Mehrwertsteuersystems würden zwei Hauptziele verfolgt, betont der Berichterstatter Werner Langen (EVP) aus Deutschland in unserem Interview im Oktober. Er sagt: "Das erste ist, ein endgültiges Mehrwertsteuersystem zu finden, denn seit 23 Jahren haben wir nur ein Übergangssystem. Das zweite und wichtigere ist die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges, der erhebliche Dimensionen annimmt."

20.12.16 - EU-Maßnahmen für den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu verschlüsselter Kommunikation
Um die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation durch Ermittlungsbehörden geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Wie die Regierung darin darlegt, unterliegt die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation denselben Voraussetzungen wie die Überwachung nicht-verschlüsselter Telekommunikation. Diese ergäben sich aus den Paragraphen 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO).

20.12.16 - Derzeit könnten bei mehreren Pfändungen unterschiedliche Vollstreckungsstellen zuständig sein
Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutz. Während der Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Darin wird gefordert, im Falle mehrerer Pfändungen die gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto "auf das jeweils zur ältesten oder aktiven Pfändung gehörende Vollstreckungsgericht anzuwenden". Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die Petenten darauf, dass derzeit bei mehreren Pfändungen unterschiedliche Vollstreckungsstellen zuständig sein könnten. Dies führe - insbesondere beim Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) - zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Kreditinstitute.

20.12.16 - Bundeskartellamt gibt Fusion von Titandioxid-Rohstoffunternehmen frei
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Sierra Rutile Limited durch die Iluka Resources Limited freigegeben. Die beiden Rohstoffunternehmen sind in Australien und Sierra Leone im Tagebau tätig und erzielen mit dem weltweiten Absatz der von ihnen geförderten Rohstoffe gemeinsame Umsätze im dreistelligen Millionenbereich. Unter anderem werden von den Unternehmen die Minerale Ilmenit und Rutil gewonnen. Diese enthalten das in der Natur nicht in reiner Form vorkommende Titandioxid, aus dem insbesondere Pigmente für Farben und Lacke sowie weitere industrielle Anwendungen hergestellt werden. Die Übernahme musste beim Bundeskartellamt angemeldet werden, da die Unternehmen die Rohstoffe auch an namhafte Pigmenthersteller mit Standorten in Deutschland absetzen und damit hierzulande bedeutsame Umsätze erzielen.


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