26.07.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Datenschutz in Deutschland ist aus einem Dornröschenschlaf erwacht: Im Oktober 2015 scheiterte Safe Harbor nach 15 Jahren
SAP und AxiomSL, Spezialistin im Bereich regulatorische Berichterstattung und Risikomanagementlösungen, gaben die Einführung einer neuen, Lösung für eine verbesserte Datenmanagement-Infrastruktur bekannt


Autor Andres Dickehut
Autor Andres Dickehut Unternehmen, die bisher Nutzerdaten aus der EU in die USA übermittelt haben, sollten nun auf Alternativen ausweichen, Bild: Consultix


26.07.16 - SAP und AxiomSL bieten die nächste Infrastruktur-Generation für das Management von Finanzrisiken und regulatorischen Daten
SAP und AxiomSL, Spezialistin im Bereich regulatorische Berichterstattung und Risikomanagementlösungen, gaben die Einführung einer neuen, Lösung für eine verbesserte Datenmanagement-Infrastruktur bekannt, mit der Finanzinstitutionen globale regulatorische Anforderungen und Anforderungen der Risikoberichterstattung sowie Aggregation und Berichterstattung zu Risikodaten (BCBS 239) und andere Standards im Bereich Finanzen und Rechnungslegung erfüllen können.

26.07.16 - Kein Nutzen, viel Aufwand: Verpflichtende Identitätsprüfung bei Prepaid-SIM-Karten
Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Einführung einer verpflichtenden Identitätsprüfung beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten führt nach Einschätzung des Digitalverbands Bitkom zu nichts – außer zu mehr Bürokratie. "Es ist völlig unklar, inwiefern eine verpflichtende Identitätsprüfung bei der Terrorismusbekämpfung helfen soll, wenn nicht zumindest eine einheitliche europäische Regelung gefunden wird. Zugleich droht ein hoher bürokratischer Aufwand, der allen Kunden schadet", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

26.07.16 - Chancen und Risiken für Unternehmen vor dem Hintergrund aktueller Datenschutzbestimmungen in Europa
Der Datenschutz in Deutschland ist aus einem Dornröschenschlaf erwacht. Im Oktober 2015 scheiterte Safe Harbor nach 15 Jahren. Das Abkommen erlaubte es Unternehmen, personenbezogene Daten aus der EU in die USA zu transferieren und dort weiter zu verarbeiten. Eine bindende Nachfolgeregelung gibt es derzeit noch nicht – aktuell haben sich USA und EU vorerst auf ein so genanntes Privacy Shield-Abkommen festgelegt. Zudem haben sich im Dezember 2015 Europarat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission auf eine EU-Datenschutzgrundverordnung geeinigt. Eine Geldstrafe in Höhe von 4 Prozent vom globalen Jahresumsatz droht Konzernen ab 2018 bei Verstößen.

26.07.16 - Anreizkompatible Aufsichtsratsvergütung als Instrument der Corporate Governance
Nach der in Teil A in Heft 2/16 erfolgten Darstellung der europäischen und nationalen Rechtsentwicklung sowie der konkreten Ausgestaltung nach § 113 AktG unter Einbeziehung der Rechtsprechung sowie des DCGK werden nun ausgewählte Aspekte der Aufsichtsratsvergütung kritisch gewürdigt. Auf der Grundlage von zwei aktuellen rechtswissenschaftlichen Arbeiten wird insbesondere die ökonomische Rechtfertigung einer individuellen und erfolgsorientierten Aufsichtsratsvergütung diskutiert.


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