10.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die neuen Vorschriften zu grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, die 2012 von der Kommission vorgeschlagen und 2015 von den gesetzgebenden Organen der EU angenommen wurden, traten in der gesamten Europäischen Union in Kraft
Die Juncker-Kommission hat den Kampf gegen Steuervermeidung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Jetzt ist die Vierte Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung in Kraft getreten
10.07.17 - Neue Vorschriften zur Vereinfachung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren traten in Kraft
Die neuen Vorschriften zu grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, die 2012 von der Kommission vorgeschlagen und 2015 von den gesetzgebenden Organen der EU angenommen wurden, traten in der gesamten Europäischen Union in Kraft. Mit den neuen Vorschriften soll die Beitreibung von Forderungen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren vereinfacht werden. Sie werden Unternehmen die Restrukturierung und Gläubigern die Realisierung von Rückzahlungsforderungen erleichtern, da sie Wirksamkeit und Effizienz von Insolvenzverfahren zur grenzüberschreitenden Schuldenbeitreibung sicherstellen. Im Mittelpunkt der Verordnung stehen die Lösung von Zuständigkeitskonflikten und kollisionsrechtliche Lösungen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren. Darüber hinaus gewährleistet sie die Anerkennung von Urteilen mit Insolvenzbezug in der ganzen EU.
10.07.17 - Verschärfte EU-Regeln im Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Terrorismusfinanzierung in Kraft
Die Juncker-Kommission hat den Kampf gegen Steuervermeidung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Jetzt ist die Vierte Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung in Kraft getreten. Sie verschärft die bestehenden Regelungen und sorgt für eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem schafft sie mehr Transparenz, um Steuervermeidung zu verhindern. Parallel zum Inkrafttreten der Richtlinie befinden sich im Europäischen Parlament und im Rat die Beratungen über zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Richtlinie bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Darüber hinaus veröffentlicht die Kommission heute einen Bericht, mit dem die Behörden der Mitgliedstaaten beim praktischen Vorgehen gegen Geldwäsche-Risiken unterstützt werden sollen. Gemäß den Vorgaben der neuen Richtlinie hat die Kommission bewertet, wie hoch die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in verschiedenen Branchen und für unterschiedliche Finanzprodukte sind. Der veröffentlichte Bericht benennt die riskantesten Bereiche und die von Kriminellen am häufigsten genutzten Geldwäschepraktiken.
10.07.17 - Europäische Kommission schlägt neue Transparenzvorschriften für Intermediäre im Bereich der Steuerplanung vor
Die Europäische Kommission hat strenge Transparenzvorschriften für Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte vorgeschlagen, die Steuerplanungsstrategien für Kunden ausarbeiten und empfehlen. Jüngste Medienenthüllungen wie die "Panama Papers" haben gezeigt, wie Intermediäre Unternehmen und Einzelpersonen aktiv darin unterstützen, Steuern zu umgehen – meist mithilfe von ausgefeilten grenzübergreifenden Systemen. Der heute vorgelegte Vorschlag zielt darauf ab, dieser aggressiven Steuerplanung durch eine strengere Überprüfung der bislang im Verborgenen gebliebenen Vorgehensweisen von Steuerplanern und -beratern entgegenzuwirken. Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte hierzu: "Die EU hat im Hinblick auf die Stärkung der Transparenz im Bereich der aggressiven Steuerplanung eine Vorreiterrolle übernommen. Dabei kann sie bereits Ergebnisse vorweisen. Unser heutiger Vorschlag hat zum Ziel, Vermittler zur Rechenschaft zu ziehen, die Steuervermeidungssysteme entwickeln und anbieten. Unter dem Strich werden die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten dadurch steigen."
10.07.17 - EU-Ministerrat verabschiedet Position zum digitalen Verbraucherrecht
Der Digitalverband Bitkom hat sich skeptisch zu den Beschlüssen des EU-Ministerrats über die EU-Richtlinie für ein Vertragsrecht für digitale Inhalte geäußert. Damit soll auf EU-Ebene ein spezielles Verbraucherrecht für digitale Güter wie Apps, Musik, Filme oder Spiele sowie online erbrachte Dienstleistungen eingeführt werden. Gleichzeitig würde erstmals im EU-Recht das Prinzip von "Daten als Währung" verankert. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine App, die kostenlos zum Download angeboten wird, genauso behandelt wird wie eine kostenpflichtige, wenn der Nutzer im Gegenzug persönliche Daten an den Anbieter weitergibt. Damit stünden dem Verbraucher auch bei kostenlosen Angeboten Gewährleistungsrechte wie Reparatur, Updates oder Rückgabe zu.
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