07.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Wettbewerbszentrale erreichen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Websites, die Affiliate-Links eingebunden hatten, ohne dass über die Teilnahme am Affiliate-Programm überhaupt oder in ausreichender Deutlichkeit informiert wurde
Auf Einladung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff haben am 1. Juni rund 130 Gäste über Datenschutzaspekte der automatisierten und vernetzten Mobilität diskutiert



07.07.17 - Symposium zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug: Datenhoheit muss bei Nutzern bleiben
Auf Einladung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff haben am 1. Juni rund 130 Gäste über Datenschutzaspekte der automatisierten und vernetzten Mobilität diskutiert. In einem zum Symposium veröffentlichten Positionspapier formuliert die BfDI 13 Empfehlungen für den Datenschutz in digitalisierten Verkehrssystemen. Als Gastgeberin des Symposiums Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug begrüßte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, am 1. Juni 2017 Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin. In ihrer Eröffnungsrede erläuterte Andrea Voßhoff grundlegende Datenschutzanforderungen für die Mobilität der Zukunft.

07.07.17 - Zukauf von Fremdübersetzungen führt zur Gewerblichkeit der Übersetzungstätigkeit
Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Übersetzungen auch in Sprachen, die ihre Gesellschafter nicht selbst beherrschen, liefert, ist gewerblich tätig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. Februar 2017 VIII R 45/13 entschieden hat. Im Streitfall fertigte die Klägerin - eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die auf technische Übersetzungen spezialisiert ist - technische Handbücher, Bedienungsanleitungen und ähnliche Dokumentationen für ihre Kunden. Die auftragsgemäß geschuldeten Übersetzungen erfolgten regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang auch in solchen Sprachen, die die Gesellschafter der Klägerin nicht beherrschten. Hierfür schaltete die Klägerin Fremdübersetzer ein und nutzte - weil sie Textteile wiederverwenden konnte - ein sog. Translation Memory System, d.h. ein System zur rechnergestützten Übersetzung und Speicherung von Texten.

07.07.17 - Ethikrat verneint Anspruch auf staatliche Unterstützung bei Suizid
Der Deutsche Ethikrat empfiehlt, der gebotenen Achtung individueller Entscheidungen über das eigene Lebensende keine staatliche Unterstützungsverpflichtung zur Seite zu stellen. Damit widerspricht der Ethikrat dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017. Anfang März hatte das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 3 C 19.15) entschieden, das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasse "auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht." Seit dem 17. Mai liegt auch die Urteilsbegründung vor.

07.07.17 - Wettbewerbszentrale unterbindet Wettbewerbsverletzungen beim Affiliate Marketing
Die Wettbewerbszentrale erreichen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Websites, die Affiliate-Links eingebunden hatten, ohne dass über die Teilnahme am Affiliate-Programm überhaupt oder in ausreichender Deutlichkeit informiert wurde. In bislang 14 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb gegen Wettbewerbsverletzungen im Zusammenhang mit Affiliate Marketing* vorgegangen. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale muss auch im Bereich des Affiliate Marketings der kommerzielle Zweck der geschäftlichen Handlung kenntlich gemacht werden: Danach ist es erforderlich, die Information über die Teilnahme am Affiliate-Programm an deutlich sichtbarer Stelle bereitzuhalten, ebenso wie das dahinter stehende Geschäftsmodell an deutlich sichtbarer Stelle zu erläutern.


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