11.09.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Unternehmen der Bekleidungsbranche in Höhe von insgesamt rund 10,9 Mio. EUR wegen vertikaler Preisbindungspraktiken verhängt
Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B ("Pkw-Führerschein") und C1
11.09.17 - Bundeskartellamt veröffentlicht Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton
Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung der Zement- und Transportbetonindustrie veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Zement- und Transportbetonindustrie hat eine große volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie erzielt in Deutschland jährlich Umsätze von mehr als fünf Milliarden Euro. In der Vergangenheit haben wir mehrere Kartelle aufgedeckt und mit Bußgeldern sanktioniert. Unsere Sektoruntersuchung zeigt, dass wir aber auch aktiv die strukturellen Bedingungen in diesem Markt verbessern müssen, um den Wettbewerb zu beleben. Wir werden uns mit dieser Branche daher weiterhin intensiv beschäftigen und beispielsweise kartellrechtlich bedenkliche Unternehmensverflechtungen prüfen und gegebenenfalls auflösen."
11.09.17 - Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Preisbindungen bei Bekleidung in Höhe von insgesamt rund 10,9 Mio. Euro
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Unternehmen der Bekleidungsbranche in Höhe von insgesamt rund 10,9 Mio. EUR wegen vertikaler Preisbindungspraktiken verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um den Hersteller Wellensteyn International GmbH & Co. KG (Wellensteyn) und das Handelsunternehmen Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf (P&C Düsseldorf). Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer Durchsuchung am 26. März 2013, nachdem das Bundeskartellamt zuvor Beschwerden über diese Verhaltensweisen erhalten hatte. Die Verstöße dauerten von April 2008 bis Februar 2013. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wellensteyn hat den Händlern Mindestverkaufspreise vorgegeben sowie Preisreduzierungen und den Internetvertrieb untersagt. Wich ein Händler davon ab, wurden Liefersperren angedroht und in einer Reihe von Fällen auch umgesetzt."
11.09.17 - Mit dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH soll geklärt werden, ob der Fahrschulunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 aus Gründen des Unionsrechts steuerfrei ist
Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B ("Pkw-Führerschein") und C1. Mit Beschluss vom 16. März 2017 V R 38/16 hat er dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) daher die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen. Im Streitfall war die Klägerin unterrichtend zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B (Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3 500 kg und zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer) und C1 (ähnlich wie Fahrerlaubnis B, aber bezogen auf Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg) tätig. Die Klägerin hatte für ihre Leistungen keine Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erteilt.
11.09.17 - Bitkom-Branche erwartet neues digitales Regierungsprogramm - Branchenbarometer zur Digitalpolitik der Deutschen Bundesregierung
Die deutsche Digitalwirtschaft erhofft sich von der künftigen Bundesregierung weitreichende Reformen in den Bereichen Bildung, Arbeit und Soziales. Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl stimmen fast alle befragten ITK-Unternehmen (94 Prozent) der Aussage zu, dass Bildungswesen, Sozialsysteme und Arbeitsrecht neu auf die digitale Wirtschaft und Arbeitswelt ausgerichtet werden müssen. Das geht aus dem 51. Branchenbarometer des Digitalverbands Bitkom hervor. Für die kommende Legislaturperiode fordert die große Mehrheit der Unternehmen ein neues digitales Regierungsprogramm.
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