16.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Banken und Investmentverbände haben die Einführung eines Finanz-TÜV, der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, strikt abgelehnt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute und fordert mehr Transparenz
16.06.17 - Finanz-TÜV könnte neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen
Banken und Investmentverbände haben die Einführung eines Finanz-TÜV, der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, strikt abgelehnt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses warnte der Fondsverband BVI vor einer "Doppelregulierung" und erklärte, die Einführung einer solchen Einrichtung würde in der Fondsbranche "zu inadäquaten Doppelbelastungen und einer Überregulierung führen, ohne einen nennenswerten Mehrwert für Kleinanleger und die Finanzmarktstabilität zu entfalten". Die Deutsche Kreditwirtschaft sprach sich ebenfalls gegen die Einführung eines generellen Finanz-TÜV aus. Es bestehe ein dichtes Regulierungsgeflecht. Für Informationstransparenz sei durch eine Vielzahl neuer Bestimmungen gesorgt. Dadurch würden Anleger in die Lage versetzt, auch neue Produkte beurteilen zu können.
16.06.17 - Grüne wollen Gebührenhöhe beim Abheben an fremden Geldautomaten begrenzt sehen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute und fordert mehr Transparenz. In einem Antrag heißt es, es müsse sichergestellt werden, dass die Verbraucher die Kosten der Konten vergleichen können. Leistungen im Rahmen der üblichen Führung eines Kontos müssten bereits mit Zahlung der Kontoführungsgebühr abgedeckt sein, auch um Doppelabrechnungen zu verhindern. Die Fraktion verlangt auch Einschränkungen beim Recht der Banken, einseitig Bedingungen für Kontoverträge zu ändern. Außerdem sollten steigende Kontokosten nicht zu einem faktischen Ende des Anspruchs auf ein Basiskonto führen.
16.06.17 - Neuregelungen zum Schutz von Berufsgeheimnissen, zu denen externe Dienstleister Zugang haben
"Sehr erfreulich", "liegt uns besonders am Herzen", mit solchen Formulierungen begrüßten vom Rechtsausschuss geladene Sachverständige geplante Neuregelungen zum Schutz von Berufsgeheimnissen, zu denen externe Dienstleister Zugang haben. Gegenstand der öffentlichen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen". Wenn ein Systemadministrator bei der Arbeit am Computer eines Rechtsanwalts auf eine schutzwürdige Information trifft, soll diese danach ebenso geschützt sein wie beim Berufsgeheimnisträger selbst.
16.06.16 - Androhung von Bußgeldern: Hinweise auf strafbare Inhalte in sozialen Netzen müssen zügig bearbeiten werden
Sogenannte soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter sollen unter Androhung von Bußgeldern verpflichtet werden, Hinweise auf strafbare Inhalte zügig zu bearbeiten und diese gegebenenfalls zu löschen. Dies sieht ein Entwurf der Deutscher Bundesregierung für ein "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)" vor. Wie es in der Begründung heißt, reagiert der Staat damit auf eine "zunehmende Verbreitung von Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Twitter".
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
14.06.17 - Das Thema Kommunikation wird in der Compliance oft vernachlässigt
14.06.17 - Compliance bei Joint Ventures und MinderheitsbeteiIigungen
14.06.17 - Neue Betrugsformen im Internet - weshalb Regelungen und Verhaltensanweisungen nicht ausreichen
14.06.17 - Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und Compliance-Verstöße
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>