18.09.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Am 27. Juli 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein zu weitreichendes Keylogging einen zu starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers darstellt
Viele Unternehmen weltweit sind der Meinung, die Pflichten aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Engl. General Data Protection Regulation GDPR) bereits abzudecken: Sie liegen falsch



18.09.17 - Trugschluss: Unternehmen sehen sich bereit für DSGVO
Viele Unternehmen weltweit sind der Meinung, die Pflichten aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Engl. General Data Protection Regulation GDPR) bereits abzudecken. Sie liegen falsch. Das ist eines der Ergebnisse einer Umfrage von Veritas Technologies. Der "Veritas 2017 GDPR Report" zeigt: Weltweit erklärte fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten, das eigene Unternehmen erfülle die wichtigsten Regelungen der Verordnung längst. Als dieselben Firmen nach spezifischen Regelungen aus der DSGVO befragt wurden, sahen sie bei sich allerdings Nachholbedarf, so dass sie sehr wahrscheinlich nicht compliant sind. Berücksichtigt man auch diese Antworten, sind unter dem Strich nur noch zwei Prozent der Unternehmen weltweit tatsächlich auf die Verordnung vorbereitet.

18.09.17 - IT-Sicherheit am Arbeitsplatz im Einklang mit Arbeitnehmerrechten herstellen
Am 27. Juli 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein zu weitreichendes Keylogging einen zu starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers darstellt. Nach § 32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist dies unzulässig, "wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht." Gewonnene Erkenntnisse aus dem zugrunde liegenden Fall, bei dem der Angestellte zwar über eine Überwachung informiert war, letztendlich jedoch jeder seiner Tastenschläge aufgezeichnet wurde und zudem eine Spähsoftware den Bildschirm überwachte, waren somit nicht rechtstauglich verwertbar. Dies hätte sich anders dargestellt, wären nur tatsächliche kritische Tätigkeiten an Unternehmensdaten aufgezeichnet worden.

18.09.17 - Bundeskartellamt gibt Erwerb von Glasrecycling-Unternehmen durch den Rethmann-Konzern frei
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rethmann-Gruppe freigegeben, die G.R.I.-Glasrecycling NV, Lummen, Belgien, und die VSB Holding NV, Lummen, Belgien, von der belgischen Familie Vanswartenbrouck zu erwerben. In Deutschland sind die erworbenen Gesellschaften in der Aufbereitung von Altglas tätig. Sie betreiben insbesondere eine Glasaufbereitungsanlage in Dormagen in Nordrhein-Westfalen. Die zum Rethmann-Konzern gehörende Rhenus-Gruppe verfügt mit fünf eigenen und drei von Gemeinschaftsunternehmen betriebenen Anlagen schon bislang über die meisten Glasaufbereitungsanlagen und die größten Aufbereitungskapazitäten in Deutschland.

18.09.17 - Das Kartellamt verhängte nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen
Beim Bundeskartellamt sind in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 2.440 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. Das waren geringfügig mehr als im Zeitraum von 2013 bis 2014, als es 2.279 Anmeldungen gab, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2015/2016 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu. 19 Anmeldungen wurden in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurde eine Fusion untersagt. Es handelte sich dabei um den Zusammenschluss der Lebensmittel-Einzelhandelsketten Edeka und Kaiser's/Tengelmann, der nach Ansicht des Kartellamtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin hoch konzentrierten Regionalmärkten geführt hätte.


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