03.08.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU will eine neue Richtlinie zum Urheberrecht
Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung wurde der neue Vorstand des Deutschen Instituts für Compliance e.V. (DICO) gewählt



03.08.18 - Deutsches Institut für Compliance e.V. wählt neuen Vorstand und Verwaltungsrat
Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung wurde der neue Vorstand des Deutschen Instituts für Compliance e.V. (DICO) gewählt. Die Wahl erfolgte im Rahmen des alljährigen DICO FORUM Compliance, auf dem sich über 250 Teilnehmer mit dem Schwerpunkt "Digitalisierung – Fluch oder Segen für die Compliance-Arbeit?" befasst haben.

03.08.18 - Rohleder: "Mit Upload-Filtern überschreitet die EU erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur"
Die EU will eine neue Richtlinie zum Urheberrecht. Am 20. Juni 2018 stimmte der Rechtsauschuss im Europäischen Parlament über den Richtlinienentwurf ab und stellte damit die Weichen für die finalen Verhandlungen im Ministerrat. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom würde der aktuelle Richtlinienentwurf die freie Kommunikation im Internet massiv einschränken und die Digitalwirtschaft Europas langfristig schädigen. "Die EU will Uploadfilter einführen und überschreitet damit erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur", kommentiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder die Pläne.

03.08.18 - EU-Vorschlag wird von den Abgeordneten gerügt: Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
Der Verkehrsausschuss hat den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates "über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes" gerügt. CDU/CSU-, SPD-, AfD- und Linksfraktion stimmten in der Sitzung für einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrag, in dem eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips sowie des Verhältnismäßigkeitsprinzips festgestellt wird. Die FDP-Fraktion stimmte gegen den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

03.08.18 - Die Position der Bundesregierung zur Regulierung von Kryptowährungen
Die Verwendung von sogenannten Virtuellen Währungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Daher unterliegt die Hingabe von Kryptogeld zur Entgeltentrichtung nicht der Umsatzsteuer, geht aus einer Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Risiken für die Finanzstabilität durch die Nutzung von Kryptowährungen erwartet die Deutsche Bundesregierung nicht.


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