09.02.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung hat eine Reihe von Fragen zur operativen Umsetzung, zu Straftatbeständen und zum Datenschutz beim sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz beantwortet
Abzocke bei so genannten Kaffeefahrten soll nach dem Willen des Bundesrats deutlich erschwert werden



09.02.18 - Verfahren zu den Privatsphärebestimmungen von Google abgeschlossen
Das Klageverfahren der Google LLC vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen die bereits 2014 durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) erlassene Anordnung auf Beachtung des Datenschutzes bei der Verarbeitung der Nutzerdaten wurde nunmehr durch Gerichtsbeschluss eingestellt. Dadurch konnte ein europaweit koordiniertes Verfahren zu einem für die Betroffenen guten Ausgang gebracht werden. Aus Anlass der Neuformulierung der Datenschutzerklärung durch Google im Jahr 2012 beauftragte die europäische Art.-29-Datenschutzgruppe eine Task-Force unter Leitung der Französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL.

09.02.18 - Zu operativer Umsetzung, Straftatbeständen und Datenschutz beim "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken"
Die Deutsche Bundesregierung hat eine Reihe von Fragen zur operativen Umsetzung, zu Straftatbeständen und zum Datenschutz beim sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz beantwortet, welche die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/210) gestellt hatte. In ihrer Antwort (19/355) führt die Regierung aus, dass das Bundesamt für Justiz entscheidet, auf welche Internet-Plattformen dieses Gesetz, das Verfahren zur Löschung strafbarer Inhalte durch die Plattformbetreiber vorschreibt, Anwendung findet.

09.02.18 - Kaffeefahrten: Oft wird die "Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt"
Abzocke bei so genannten Kaffeefahrten soll nach dem Willen des Bundesrats deutlich erschwert werden. Das Gremium hat erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt, um gegen unseriöse Anbieter solcher vor allem bei Senioren beliebten Veranstaltungen vorzugehen: Die Anzeigepflicht soll ausgedehnt, neue Vertriebsverbote sollen aufgestellt und Obergrenzen für Bußgelder empfindlich erhöht werden. Auf dem Feld herrsche trotz breiter Aufklärungskampagnen und gesetzlicher Barrieren nach wie vor ein verbraucherpolitischer Missstand, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Der Bundesrat schätzt, dass jährlich bis zu fünf Millionen Deutsche an derartigen Verkaufsveranstaltungen teilnehmen; der Umsatz in der Branche liege bei 500 Millionen Euro im Jahr, heißt es unter Berufung auf Medienrecherchen.

09.02.18 - Zahlungsdienste: Verbraucher kommen in den Genuss kostengünstigerer, sicherer und innovativerer elektronischer Zahlungen
Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die seit dem 13. Januar 2018 gilt, zielt auf die Aktualisierung der europäischen Zahlungsdienste zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen ab, um so mit dem sich rasch entwickelnden Markt Schritt zu halten. Hierzu der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis: "Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt in der EU. Die Richtlinie dient der Entwicklung innovativer elektronischer und mobiler Zahlungen, die der Wirtschaft und dem Wachstum zugute kommen werden. Mit dem Inkrafttreten der PSD2 werden Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten abgeschafft."


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