15.03.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Studien: Es muss transparent sein, wer wissenschaftliche Untersuchungen finanziert, wer daran inhaltlich mitgewirkt hat und ob Interessenkonflikte vorliegen
"Verpflichtung Dritter für Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion
15.03.18 - Abgastests der Autoindustrie: Ethisch in keiner Weise zu rechtfertigen
Tests an Affen oder sogar Menschen seien ethisch in keiner Weise zu rechtfertigen, erklärte Regierungssprecher Seibert in Berlin. Er nahm zu Berichten über Abgastests Stellung, die eine Lobby-Initiative im Auftrag der Autoindustrie ausführte. Die Deutsche Bundesregierung erwartet die vollständige Aufklärung der Vorfälle. Die Bundesregierung hat die Tests eines Forschungsvereins der Autoindustrie an Tieren und Menschen scharf verurteilt. Dieses Vorgehen "wirft viele kritische Fragen an diejenigen, die hinter diesen Tests standen, auf", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in der Regierungspressekonferenz. Die Autokonzerne hätten Schadstoffemissionen zu begrenzen und Grenzwerte einzuhalten und nicht die vermeintliche Unschädlichkeit von Abgasen zu beweisen.
15.03.18 - Verpflichtung Dritter für Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung
"Verpflichtung Dritter für Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion. Darin schreiben die Abgeordneten, nach einer Meldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom November 2017 plane das Bundesinnenministerium, "die Industrie zu verpflichten, den Sicherheitsbehörden digitale Einfallstore für das Ausspionieren von privaten Autos, Computern, Unterhaltungs- sowie Haushaltsgeräten zu eröffnen".
15.03.18 - Bundesgerichtshof bestätigt Musterentscheidung des Bundeskartellamtes zum Anzapfverbot in entscheidenden Punkten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 22. Januar 2018 das Bundeskartellamt in entscheidenden Punkten seiner Missbrauchsverfügung gegen EDEKA ("Hochzeitsrabatte") bestätigt und einige Grundsatzfragen beim Anzapfverbot geklärt. Dies betrifft die Forderungen der EDEKA nach einem "Bestwertabgleich", einer "Anpassung der Zahlungsziele" und einer "Partnerschaftsvergütung". Der Bundesgerichtshof hat hier (ebenso wie das Bundeskartellamt) gegen eine zu weitgehende Abwälzung des unternehmerischen Risikos von marktmächtigen Händlern auf Hersteller entschieden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat gezeigt, dass das kartellrechtliche Verbot des Missbrauchs von Verhandlungsmacht greift. Der Gesetzgeber hat dieses Verbot mehrfach nachgeschärft. Nun hat der Bundesgerichtshof weitere Steine aus dem Weg geräumt. Das ist ein wichtiges Signal für die Branche. Hartes Verhandeln ist möglich, Missbrauch von Marktmacht ist verboten."
15.03.18 - Für ein härteres Durchgreifen gegenüber der Autolobby
Transparency Deutschland fordert ein härteres Durchgreifen gegenüber den Lobbyaktivitäten der deutschen Autoindustrie. Eine von Volkswagen, Daimler, BMW und Bosch finanzierte Forschungseinrichtung hat ethisch fragwürdige Versuche an Tieren und Menschen durchgeführt, um die Gesundheitsgefährdung durch Dieselabgase zu widerlegen. Dieser Fall zeigt, dass nicht nur die Nähe zwischen Politik und Autoindustrie Anlass zur Sorge gibt. Auch die Unabhängigkeit von Wissenschaft ist durch gezielt in Auftrag gegebene Studien gefährdet. Wenn Studien zu gesundheitlichen Folgen von Autoabgasen von der Autoindustrie in Auftrag gegeben werden, sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Es muss transparent sein, wer wissenschaftliche Untersuchungen finanziert, wer daran inhaltlich mitgewirkt hat und ob Interessenkonflikte vorliegen.
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