08.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Korruption in Entwicklungsländern ist laut Bundesregierung noch immer eines der Haupthindernisse für nachhaltige Entwicklung und Investitionen
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt die Eckpunkte zur Reform der Strafprozessordung (StPO), die das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat



08.07.19 - Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Wohnungseinbruchdiebstahl
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt die Eckpunkte zur Reform der Strafprozessordung (StPO), die das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat. Eisenreich: "Das ist auch ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik. Viele der beschlossenen Eckpunkte fordern wir schon lange. Insbesondere die Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafgerichtsverfahren, die Erweiterung der DNA-Analyse, die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Wohnungseinbruchdiebstahl und auch das Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht." Bayern hatte sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen bei diesen Themen durchgesetzt. Damals war es gelungen, die zentralen bayerischen Anliegen in den Koalitionsvertrag zu verhandeln.

08.07.19 - Nach Ansicht von TI-Vorstandsmitglied Peter Conze ist das Thema Korruption in den Durchführungsorganisationen der deutschen EZ noch zu wenig verankert
Korruption in Entwicklungsländern ist laut Bundesregierung noch immer eines der Haupthindernisse für nachhaltige Entwicklung und Investitionen. Sie verursache Schäden in Milliardenhöhe und untergrabe die Rechtsprechung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU), im Entwicklungsausschuss. Ihren Angaben zufolge würden 70 von 84 Partnerländern der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Wahrnehmungsindex von Transparency International (TI) als hochkorrupt eingestuft. darunter auch zahlreiche fragile Staaten. Dieser Befund sei für die EZ eine "zentrale Herausforderung".

08.07.19 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Das Agrarstatistikgesetz soll geändert werden. Dazu legt die Deutsche Bundesregierung einen Änderungsentwurf (19/9763) vor. Die Vorlage dient der Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht. Darüber hinaus soll die Durchführung der Agrarstrukturerhebung organisatorisch und zeitlich von der Strukturerhebung der Forstbetriebe getrennt werden.


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