13.06.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Wegfall der Dokumentationspflichten im Mindestlohngesetz würde die Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erheblich erschweren
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. November 2018 VIII R 17/16 entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr nicht übersteigen



13.06.19 - "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der "Nummer der Rechnung" in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat mit Beschluss vom 13. Februar 2019 XI R 13/17 den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) insoweit um Klärung gebeten. Im Streitfall wurde der Vergütungsantrag der in Österreich ansässigen Klägerin (einer Spedition) dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das von der österreichischen Finanzverwaltung eingerichtete Portal elektronisch übermittelt. Dem Antrag lagen Rechnungen über die Lieferung von Kraftstoffen, aus denen die Klägerin den Vorsteuerabzug geltend macht, zugrunde.

13.06.19 - BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter sind steuerlich grundsätzlich abziehbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. November 2018 VIII R 17/16 entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Im Streitfall hatte der Kläger als Übungsleiter Einnahmen in Höhe von 108 Euro erzielt. Dem standen Ausgaben in Höhe von 608,60 Euro gegenüber. Die Differenz von 500,60 Euro machte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung 2013 als Verlust aus selbständiger Tätigkeit geltend. Das Finanzamt berücksichtigte den Verlust jedoch nicht. Es vertrat die Auffassung, Betriebsausgaben oder Werbungskosten aus der Tätigkeit als Übungsleiter könnten steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben den Übungsleiterfreibetrag übersteigen. Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen erhobenen Klage statt.

13.06.19 - Mindestlohngesetz und Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern
Der Wegfall der Dokumentationspflichten im Mindestlohngesetz würde die Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erheblich erschweren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9573) auf eine Kleine Anfrage (19/8315) der Fraktion Die Linke. Der Nachweis, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde, könne dann nur durch Befragung der Arbeitnehmer geführt werden. Jedoch lasse das Erinnerungsvermögen nach, je mehr Zeit verstrichen sei, so dass Verstöße für Zeiträume in der Vergangenheit schwierig zu beweisen seien. Bei Wegfall der Aufzeichnungspflicht würde auch die Prüfung der Zahlung von Sozialbeiträgen schwieriger, da sich deren Höhe nach dem geschuldeten und nicht nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgeld richtet. Somit würde im Ermittlungsverfahren ein wichtiges urkundliches Beweismittel fehlen, betont die Regierung.


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