15.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht
Im ersten Jahr der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kehrte in die Unternehmen eine größere Datenhygiene ein



15.07.19 - Einflussnahme von Interessenvertretern auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.

15.07.19 - Nach einem Jahr DSGVO noch viele Unternehmen unsicher
Am 25. Mai gilt die DSGVO seit einem Jahr in allen EU-Mitgliedstaaten. In dieser Zeit haben die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) und der Europäische Datenschutzausschuss kontinuierlich neue Merkblätter und Orientierungshilfen veröffentlicht, die Unternehmen mehr Sicherheit geben sollen bei der Umsetzung der DSGVO. Doch von Rechtssicherheit für alle Unternehmen und einer einheitlichen Auslegung der Verordnung ist Europa noch weit entfernt. "Die Datenschutzbeauftragten in Deutschland und die Aufsichtsbehörden in ganz Europa fordern wir auf, diese Regeln einheitlich auszulegen, um Unternehmen vor bürokratischer Willkür zu schützen", sagt Alexander Rabe, Geschäftsführer des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

15.07.19 - DSGVO: Das erste Jahr brachte höhere Datenhygiene und auch Bürokratie
Im ersten Jahr der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kehrte in die Unternehmen eine größere Datenhygiene ein. Sie waren gezwungen einen besseren Schutz und eine verantwortungsbewusstere Verwaltung der Daten europäischer Bürger zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, mussten die Unternehmen den Überblick über die Vorhaltung von Datenbeständen erhalten, die oft über mehrere verschiedene Abteilungen verstreut aufbewahrt wurden. Nur auf einer einheitlichen Datenbasis - die oftmals als Data dictionary oder data repository bezeichnet wird - konnte festgestellt werden, ob die Erlaubnis zur Verwendung der personenbezogenen Daten tatsächlich vorliegt.


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