21.06.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Finanzausschuss hat unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen zugestimmt
Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch sollen künftig zum Teil von Energieaudits befreit werden



21.06.19 - Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
Der Finanzausschuss hat unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an den im vergangenen Jahr beschlossenen Ausnahmen bei der Prospektpflicht für die Herausgabe von Wertpapieren vor. Bisher entfiel die Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren bei einem Volumen bis acht Millionen Euro, bei Banken bis fünf Millionen Euro. Dieser Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht wird auf acht Millionen Euro vereinheitlich. Weitere Vereinheitlichungen und Verbesserungen besonders für neue Finanzierungsformen nahmen die Koalitionsfraktionen mit insgesamt neun Änderungsanträgen vor.

21.06.19 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch sollen künftig zum Teil von Energieaudits befreit werden. Dazu hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" sieht vor, eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 400.000 Kilowattstunden einzuführen. Hochrechnungen zufolge würden damit etwa 2.800 Unternehmen freigestellt, erklärt die Bundesregierung. Grundsätzlich beträfen die Regelungen etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten.

21.06.19 - Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein
Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16. Januar 2019 VI R 24/16 für einen hauptamtlichen Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs entschieden. Der Kläger bezieht als hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Er schloss beim Pay-TV-Sender "Sky" ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen "Fußball Bundesliga", "Sport" und "Sky Welt" zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket "Bundesliga" machte er als Werbungskosten mit der Begründung geltend, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue. Finanzamt und Finanzgericht (FG) lehnten den Werbungskostenabzug ab.


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