23.01.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
"Bedenkt man unsere eingeschränkte Zuständigkeit, sind beachtliche Zahlen an Eingaben und Beschwerden zu Datenschutzverstößen im ersten Halbjahr eingegangen", sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)
Von grundsätzlicher Ablehnung bis zu vorsichtiger Zustimmung reichte die Bandbreite der Äußerungen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Geheimnisschutzgesetzes
23.01.19 - Mit einem Gesetz will die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umsetzen
Von grundsätzlicher Ablehnung bis zu vorsichtiger Zustimmung reichte die Bandbreite der Äußerungen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Geheimnisschutzgesetzes. Die acht Experten machten in der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten Runde eine ganze Reihe von Vorschlägen, wie der Entwurf den Anforderungen des EU-Rechts besser gerecht werden kann. In der zweistündigen Anhörung bewegten sich die Fragen der Ausschussmitglieder vor allem um den Begriff Geschäftsgeheimnis und den Unterschied zwischen der in der dem Entwurf zugrundeliegenden EU-Richtlinie vorgesehenen Bereichsausnahme und den im Entwurf vorgesehenen Rechtfertigungsgrund sowie um mögliche Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf die Pressefreiheit.
23.01.19 - Beachtliche Zahlen an Eingaben und Beschwerden zu Datenschutzverstößen im ersten Halbjahr
"Bedenkt man unsere eingeschränkte Zuständigkeit, sind beachtliche Zahlen an Eingaben und Beschwerden zu Datenschutzverstößen im ersten Halbjahr eingegangen", sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff (CDU), in einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss Digitale Agenda unter Vorsitz von Hansjörg Durz (CSU). Voßhoff stellte dem Ausschuss ihren Bericht zu sechs Monaten Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vor, die zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten war. "Die Zahlen zeigen, dass die DSGVO bei aller Kritik angenommen wird und Bürger ihre Rechte wahrnehmen", sagte Voßhoff. Bis Ende Oktober 2018 seien in ihrem Haus rund 3.700 Eingaben eingegangen - sowohl allgemeine, als auch Beschwerden über Verletzungen des Datenschutzes sowie 4.667 Meldungen mit Datenschutzverstößen.
23.01.19 - Finanzmarkt-Compliance: Einführung einer Finanztransaktionssteuer zur Entschleunigung des Handels, die Schaffung eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens sowie die Ausbremsung finanzmarktgetriebener Immobilienspekulationen
Der Finanzausschuss hat zwei Anträge von Oppositionsfraktionen für eine weitere Regulierung der Finanzmärkte zum Schutz vor neuen krisenhaften Entwicklungen abgelehnt. In der vom stellvertretender Ausschussvorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie AfD- und FDP-Fraktion gegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die ein Bündel von Maßnahmen zur Verhinderung einer neuen Finanzkrise fordert. So soll es eine stärkere Fusionskontrolle geben, damit verhindert wird, "dass Kreditinstitute zu groß zum Scheitern werden. Sind sie bereits zu groß, sollen sie entflochten werden." Ein Trennbankengesetz soll dafür sorgen, dass Einlagen- und Handelsgeschäft getrennt werden. Für Banken soll es zudem eine Schuldenbremse geben. Weitere Forderungen sind die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zur Entschleunigung des Handels, die Schaffung eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens sowie die Ausbremsung finanzmarktgetriebener Immobilienspekulationen.
23.01.19 - Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Die Verwendung der beanstandeten Version der App "UBER Black" verstößt gegen § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 13. Dezember 2018 - I ZR 3/16 - Uber Black II), dass die Vermittlung von Mietwagen über die App "UBER Black" unzulässig ist. Sachverhalt: Der Kläger ist Taxiunternehmer in Berlin. Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden, bot die Applikation "UBER Black" für Smartphones an, über die Mietwagen mit Fahrer bestellt werden konnten. Dabei erhielt der Fahrer, dessen freies Mietfahrzeug sich zum Zeitpunkt des Auftrags am Nächsten zum Fahrgast befand, den Fahrauftrag unmittelbar vom Server der Beklagten. Zeitgleich benachrichtigte die Beklagte das Mietwagenunternehmen per E-Mail. Die Beklagte bezeichnete die Fahrzeuge der mit ihr kooperierenden Mietwagenunternehmer als "UBER". Die Preisgestaltung, Abwicklung der Zahlungen und die Werbung erfolgte durch die Beklagte, für die Fahraufträge galten die von ihr gestellten Bedingungen.
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