26.02.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Am 7.11.2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den lange erwarteten Referentenentwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung vorgelegt
Die USA gelten als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Von den USA gehen jedoch auch die größten Sanktions-Risiken für international tätige Unternehmen aus
26.02.19 - Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Daher begründet sie selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. September 2018 IV R 6/16 entschieden hat. Der Annahme einer von den Wohnungseigentümern zusätzlich konkludent gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bedarf es nicht.
26.02.19 - United States v. Hoskins - Einschränkung der extraterritorialen Befugnisse des DoJ (August 2018)
Die USA gelten als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Von den USA gehen jedoch auch die größten Sanktions-Risiken für international tätige Unternehmen aus. Dieser Beitrag dient dazu, die aktuellsten Entwicklungen in den USA nachzuzeichnen: Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied am 24.8.2018, dass sich Personen, die keine US-Bürger sind, nicht nach Rechtsfiguren der Mittäterschaft und Teilnahme ("accomplice or co-conspirator") wegen Verstößen gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) strafbar machen können.
26.02.19 - Gilt das Sondervergütungsverbot nach § 48 b VAG auch für Firmenkunden?
Erst kürzlich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Vertriebsrundschreiben 11/2018 zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb v. 17.7. 2018 ihre Auslegungspraxis zum Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot gem. § 48 b VAG veröffentlicht. Diese Konkretisierung ist zu begrüßen, lässt aber dennoch viele Fragen offen, die für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgen. Eine Unklarheit besteht darin, ob nur Verbraucher oder auch sog. Firmenkunden vom Anwendungsbereich der Norm umfasst sind. Diese Fragestellung ist Gegenstand dieses Beitrags. Die Antwort hat weitreichende Folgen, da eine Einbeziehung von Firmenkunden in dieses Verbot die bisher in diesem Zusammenhang als zulässig erachtete Einladungspraxis der Versicherer und Vermittler gegenüber Firmenkunden signifikant einschränken würde.
26.02.19 - MiFID II "Iight"? Wohl kaum. Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Am 7.11.2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den lange erwarteten Referentenentwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung vorgelegt. Die FinVermV konkretisiert den regulatorischen Rahmen für den Finanzvertrieb durch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf Grundlage der Gewerbeordnung (GewO). "Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten" sagte bereits Goethes Götz von Berlichingen. Das gilt wohl auch für den vorliegenden Referentenentwurf. Die Anforderungen bezüglich der Zuwendungen sind nach dem vorliegenden Entwurf deutlich weniger belastend, als dies bei den Vorgaben die WpHG-regulierten Wertpapierdienstleister betreffend der Fall ist.
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